Graf Reinhard von Zweibrücken verschreibt der Braut seines Sohnes Symon Wecker, der Gräfin Barbara von Thune und zum Obernstein, 300 fl. jährlicher Gült mit 6.000 fl. Hauptgeld auf der Herrschaft und dem Amte Reisshofen als widdum

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...