Der Kläger beantragte die Ladung, um eine Appellation weiter zu betreiben, die er auf ein Urteil der jül.-berg. Kanzler und Räte von 1688 eingelegt hatte, aber durch die französische Invasion und die dadurch bedingte Schließung des RKG nicht hatte weiter betreiben können. Die Beklagten bestreiten die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Sie machen Fristversäumnisse geltend, da der Kläger nicht binnen der 30 -Tage-Frist die Herausgabe der Acta priora beantragt und das Verfahren nicht binnen der 40 -Tage-Frist eingeführt habe. Die 40 -Tage-Frist sei bereits vor der Schließung des RKG verflossen gewesen, er habe aber auch nach seiner Wiedereröffnung mehr als 40 Tage verstreichen lassen. Zudem sei die Appellation an sich unrechtmäßig, da mit dem Wert des strittigen Gutes die Appellationssumme nicht erreicht werde. Das Protokoll schließt mit einem Completum-Vermerk vom 21. September 1695 und „Visum et Exjuditum“-Vermerk vom 3. April 1696.
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Der Kläger beantragte die Ladung, um eine Appellation weiter zu betreiben, die er auf ein Urteil der jül.-berg. Kanzler und Räte von 1688 eingelegt hatte, aber durch die französische Invasion und die dadurch bedingte Schließung des RKG nicht hatte weiter betreiben können. Die Beklagten bestreiten die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Sie machen Fristversäumnisse geltend, da der Kläger nicht binnen der 30 -Tage-Frist die Herausgabe der Acta priora beantragt und das Verfahren nicht binnen der 40 -Tage-Frist eingeführt habe. Die 40 -Tage-Frist sei bereits vor der Schließung des RKG verflossen gewesen, er habe aber auch nach seiner Wiedereröffnung mehr als 40 Tage verstreichen lassen. Zudem sei die Appellation an sich unrechtmäßig, da mit dem Wert des strittigen Gutes die Appellationssumme nicht erreicht werde. Das Protokoll schließt mit einem Completum-Vermerk vom 21. September 1695 und „Visum et Exjuditum“-Vermerk vom 3. April 1696.
AA 0627, 4797 - R 928/3188
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 3. Buchstabe R
1693 - 1696 (1613 - 1695)
Enthaeltvermerke: Kläger: Felix Friedrich von Rolshausen zu Bütgenbach Beklagter: Erben der Witwe Bewer, Petronella Kessel; Johann Wilhelm Bewer Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Friedrich Hofmann 1693 ? Subst.: Lic. Konrad Franz Steinhausen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Philipp Pulian 1693 ? Subst.: Dr. Krebs Prozeßart: Citationis ad videndum si restitui in integrum adversus lapsum fatalium, tam requisitionis actorum quam introducendae appellationis Instanzen: RKG 1693 - 1696 (1613 - 1695) Beweismittel: Zession des Christoph von Rolshausen über seinen Anteil an dem Pannhaus samt Zubehör zu Konzen zugunsten des Wilhelm Bewer, nachdem dieser 1654 auf das Gut 200 Rtlr. vorgestreckt hatte, der Wert des Gutes aber geringer ist als Kapital und ausstehende Zinsen, 1677 (Q 8). Pachtvertrag zwischen Wilhelm Bewer und Gerhard Offermann über das freie Wirtshaus zu Konzen an der Kirche samt Zubehör, 1663 (Q 12). Pachtvertrag zwischen Adam Hattard Bewer und Claas Woel über das Pannhaus zu Konzen an der Kirche samt Zubehör, 1679 (Q 13). Bescheinigung, daß Wilhelm Bewer, Bürger zu Monschau (Monioie), auf Lebenszeit gegen eine jährliche Zahlung von 2 Rtlr. 48 Albus zugunsten des Aachener Kaufmanns Suys (Suesen) auf seinen Anteil an der Gerechtigkeit auf das Hermes Hammerwerk vorbehaltlich der Gerechtigkeiten des Lehensherren zu Bütgenbach verzichtet hat, 1656 (Q 14). Bescheinigung des Forstmeisters des Amtes Monschau (Monjoie), daß der Hermes Hammer seit langen Jahren stilliegt und keine Pacht aufbringt, 1693 (Q 15). Urkunde, mit der die Eheleute Christoph von Rolshausen zu Türnich und Trimport, ehemaliger jül.-berg. Geheimer Rat und Amtmann zu Monschau (Monjoie), und Catharina von Palant Anna Rolshausen, natürliche Tochter des Christoph von Rolshausen, und ihren Mann Daem Hattard von der Hardt und beider Nachkommen mit dem Haus zu Konzen bei der Kirche, das bisher zu dem dortigen Wirtshaus gehörte, belehnen, 1613, mit Nachtrag, die Güter seien nach dem Tode der beiden und ihrer Kinder an das Haus zurückgefallen (Q 20). Quittung des Marsilius von Rolshausen, daß seine Frau und er von Wilhelm Bewer, Bürger zu Monschau (Monjoie), 200 Rtlr., rückzahlbar binnen Monatsfrist, geliehen haben, 1654 (Q 23). Designatio expensarum (58 - 59). Beschreibung: 1,5 cm, 60 Bl., lose; Q 1 - 23, 2 Beil. prod. 12. Juni und 9. Oktober 1696. Lit.: Hans Steinröx, 1100 Jahre Konzen, in: Heimatblätter des Kreises Aachen 43. Jg. (1988) S. 56f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:18 MESZ
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Hierarchie Detailansicht
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- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 3. Buchstabe R (Gliederung)