Mattheiß Zerriß, Hubert Steinhawer und die anderen Schöffen des Gerichts und Dingstuhls Duisdorf (Deusdorff) bekunden, dass vor ihnen Johan Nolden und Catharina Rheingens, Eheleute zu Ödekoven, bekannt haben, dass sie von Johann Badenhewer, Vikar semiprebendatus der Archidiakonal-Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn, 50 Taler zu je 52 Albus aufgenommen und bar empfangen haben. Sie haben gelobt, jährlich an Christi Himmelfahrt die üblichen 5 Prozent Zinsen bis zur Ablöse zu bezahlen. Sie haben folgende Unterpfänder gesetzt: 1 1/2 Viertel Land im Cloß thal zwischen Peter Noldens Erben und Thomas Kluppell; 1/2 Viertel unter Ödekoven zwischen Wilhelm Steinhawer und Johan Aloff; 1 1/2 Pint Wingert im Ruländer zwischen Adolph Deuren und Barthel Thönneß; noch 1 1/2 Pint Wingert gleich darunter zwischen Hubert Ödekoffen und Leonard Bogen. Daran kann der Gläubiger sich nach gerichtlicher Ordnung für Kapital, rückständige Zinsen und etwa aufgelaufene Unkosten schadlos halten. So geschehen den ein undt zwantzigsten tag monaths Maii 1718.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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