Kameralamt Heilbronn: Rechnungen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 1/56
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Material- und Naturalrechnungen, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen, Steuerhauptbücher sowie Hauptbücher über die privativen Gefälle.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württembergischen Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/1849 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- und Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.-Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Heilbronn bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verordnung über Ämterkombinationen von 1806/1807 (Württ. Reg.-Bl. von 1807, S. 105) wurden sämtliche Kameralämter in Heilbronn zu einem Kameralamt vereinigt und diesem die Orte Horkheim, Ober- und Untereisesheim, Kirchhausen, Biberach, der vormals deutschorden'sche Anteil an Talheim nebst dem Hohenreiner Hof zugeteilt. Laut Dekret vom 7.7.1807 (Württ. Reg.-Bl. von 1807, S. 249 ff) wurde der Teil des Amtes Talheim der Patrimonial-Herrschaft v. Gemmingen dem Kameralamt Heilbronn zugewiesen. Durch Verordnung vom 6.6.1819 (Württ. Reg.-Bl. 1819, Seite 293 ff) hat das Kameralamt Heilbronn vom Kameralamt Kochendorf die Orte Bonfeld und Fürfeld sowie die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Neuenstadt im Forstamt Neuenstadt übernommen. Gemäß Verfügung betreffend Änderung der Kameralbezirks-Einteilung von 1837 (Württ. Reg.-Bl. vom 13.12.1836, S. 12) wurde der Ort Großgartach vom Kameralamt Brackenheim an das Kameralamt Heilbronn abgetreten, wonach dieses den Oberamtsbezirk Heilbronn vollständig umfasste. Durch Entschließung vom 15.3.1837 (Württ. Reg.-Bl. vom 22.3.1837, S. 150) hat das Kameralamt übernommen: 1. vom Kameralamt Großbottwar: die Orte Abstatt mit Happenbach, Vohenlohe und Wildeck, Untergruppenbach mit Obergruppenbach, Donnbronn und Stettenfelds, 2. vom Kameralamt Weinsberg: das zum Forstamt Neuenstadt gehörige Revier Stettenfelds, Die Akten des Kameralamts Heilbronn bilden den Bestand F 56 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Er enthält auch Akten der Steuereinnehmerei Heilbronn aus den Jahren 1803-1806. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kameralamts Heilbronn war im Finanz archiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfasst worden. Er wurde um die Jahreswende 1980/81 durch die Praktikantin Karin Pfeilsticker neu verzeichnet. Die Abschlussarbeit besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 415 Bände und Büschel mit 19,8 lfd.m. Ludwigsburg, Juni 1982 Regina Glatzle
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanialhauptbücher: Bd. 1-3 Johann Gottlieb Pistorius Bd. 4-41 Gottlieb Friedrich Erbe Bd. 42-72 Ludwig Friedrich von Schmoller Bd. 73 Schmoller, Camerer Bd. 74 Camerer, Herlikofer Bd. 75-82 Herlikofer Bd. 83 Herlikofer, Aich Bd. 84 Aich Bd. 85 Aich, Schöll Bd. 86-88 Schöll Bd. 89 Schöll, Göz Bd. 90-97 Karl Friedrich August Göz Bd. 98 Göz, Sauer Bd. 99 Sauer, Weidner Bd. 100-111 Weidner Bd. 112 Weidner, Gnann Bd. 113-114 Weidner, Gnann, Kappes Bd. 115-122 Kappes Bd. 123-130 Schmidt 2. Rechner der Jahresbauconsignationen: Bd. 252-276 Erbe Bd. 277-309 Schmoller Bd. 310-320 Herlikofer Bd. 321 Aich Bd. 322-324 Schöll Bd. 325 -333 Göz Bd. 334-349 Weidner Bd. 350-361 Schmöger Bd. 362-365 Schmidt 3. Rechner der Natural- und Materialrechnungen: Bd. 366-375 Erbe 4. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen: Bd. 376-378 Göz Bd. 379-384 Erbe Bd. 385-403 Schmoller Bd. 404 Weidner Bd. 404 a Kappes Bd. 404 b Schmidt 5. Rechner der Steuerbücher Bd. 405 Herlikofer Bd. 406 Schöll, Göz Bd. 407 Sauer, Weidner 6. Rechner der Hauptbücher über die privaten Gefälle: Bd. 408-410 Herlikofer Bd. 411 Herlikofer, Aich Bd. 412 Aich, Schöll Bd. 413-415 Schöll
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Material- und Naturalrechnungen, Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen, Steuerhauptbücher sowie Hauptbücher über die privativen Gefälle.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württembergischen Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlass vom 25.4.1807 (Reg. Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg. Bl. S. 229) wurden sie als selbstständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg. Bl. S. 422) wurde ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg. Bl. S. 293) wurden ihre Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/1849 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- und Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.-Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Heilbronn bestand von 1806 - 1922. Gemäß Verordnung über Ämterkombinationen von 1806/1807 (Württ. Reg.-Bl. von 1807, S. 105) wurden sämtliche Kameralämter in Heilbronn zu einem Kameralamt vereinigt und diesem die Orte Horkheim, Ober- und Untereisesheim, Kirchhausen, Biberach, der vormals deutschorden'sche Anteil an Talheim nebst dem Hohenreiner Hof zugeteilt. Laut Dekret vom 7.7.1807 (Württ. Reg.-Bl. von 1807, S. 249 ff) wurde der Teil des Amtes Talheim der Patrimonial-Herrschaft v. Gemmingen dem Kameralamt Heilbronn zugewiesen. Durch Verordnung vom 6.6.1819 (Württ. Reg.-Bl. 1819, Seite 293 ff) hat das Kameralamt Heilbronn vom Kameralamt Kochendorf die Orte Bonfeld und Fürfeld sowie die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Neuenstadt im Forstamt Neuenstadt übernommen. Gemäß Verfügung betreffend Änderung der Kameralbezirks-Einteilung von 1837 (Württ. Reg.-Bl. vom 13.12.1836, S. 12) wurde der Ort Großgartach vom Kameralamt Brackenheim an das Kameralamt Heilbronn abgetreten, wonach dieses den Oberamtsbezirk Heilbronn vollständig umfasste. Durch Entschließung vom 15.3.1837 (Württ. Reg.-Bl. vom 22.3.1837, S. 150) hat das Kameralamt übernommen: 1. vom Kameralamt Großbottwar: die Orte Abstatt mit Happenbach, Vohenlohe und Wildeck, Untergruppenbach mit Obergruppenbach, Donnbronn und Stettenfelds, 2. vom Kameralamt Weinsberg: das zum Forstamt Neuenstadt gehörige Revier Stettenfelds, Die Akten des Kameralamts Heilbronn bilden den Bestand F 56 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Er enthält auch Akten der Steuereinnehmerei Heilbronn aus den Jahren 1803-1806. Der vorliegende Bestand von Rechnungen des Kameralamts Heilbronn war im Finanz archiv Ludwigsburg ursprünglich als Teil der sog. "Neueren Rechnungen" (Bestand E 225/226) nur summarisch erfasst worden. Er wurde um die Jahreswende 1980/81 durch die Praktikantin Karin Pfeilsticker neu verzeichnet. Die Abschlussarbeit besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand umfasst 415 Bände und Büschel mit 19,8 lfd.m. Ludwigsburg, Juni 1982 Regina Glatzle
Liste der Rechner: 1. Rechner der Domanialhauptbücher: Bd. 1-3 Johann Gottlieb Pistorius Bd. 4-41 Gottlieb Friedrich Erbe Bd. 42-72 Ludwig Friedrich von Schmoller Bd. 73 Schmoller, Camerer Bd. 74 Camerer, Herlikofer Bd. 75-82 Herlikofer Bd. 83 Herlikofer, Aich Bd. 84 Aich Bd. 85 Aich, Schöll Bd. 86-88 Schöll Bd. 89 Schöll, Göz Bd. 90-97 Karl Friedrich August Göz Bd. 98 Göz, Sauer Bd. 99 Sauer, Weidner Bd. 100-111 Weidner Bd. 112 Weidner, Gnann Bd. 113-114 Weidner, Gnann, Kappes Bd. 115-122 Kappes Bd. 123-130 Schmidt 2. Rechner der Jahresbauconsignationen: Bd. 252-276 Erbe Bd. 277-309 Schmoller Bd. 310-320 Herlikofer Bd. 321 Aich Bd. 322-324 Schöll Bd. 325 -333 Göz Bd. 334-349 Weidner Bd. 350-361 Schmöger Bd. 362-365 Schmidt 3. Rechner der Natural- und Materialrechnungen: Bd. 366-375 Erbe 4. Rechner der Umgelds- und Wirtschaftsabgaberechnungen: Bd. 376-378 Göz Bd. 379-384 Erbe Bd. 385-403 Schmoller Bd. 404 Weidner Bd. 404 a Kappes Bd. 404 b Schmidt 5. Rechner der Steuerbücher Bd. 405 Herlikofer Bd. 406 Schöll, Göz Bd. 407 Sauer, Weidner 6. Rechner der Hauptbücher über die privaten Gefälle: Bd. 408-410 Herlikofer Bd. 411 Herlikofer, Aich Bd. 412 Aich, Schöll Bd. 413-415 Schöll
415 Bände (22,8 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ
Hierarchie
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- Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden (Tektonik)
- Geschäftsbereich Finanzministerium (Tektonik)
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