Simon und Anthenig von Neideck (Neydeck), Gebrüder, und Hans von Neideck, beider Vetter, sowie Simon von Neideck und Philipp Sturmb als Vormünder und Kuratoren des minderjährigen Philipp von Neideck, Sohn des verstorbenen Eberhard, bekunden, dass sie an Bastian von Helmstatt das Dorf Treschklingen (Eßclingen) samt dem Burgstadel oder Schloss, Graben, Leuten, Gütern, Zinsen, Renten, Gülten, freien und eigenen Leuten, Hofreiten, Hofstätten, mit Häusern, Scheunen, Gärten, Erbfällen, Hauptrechten, Vogtrechten, Vogteien, Zwängen und Bännen, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Frondiensten, Freveln und Strafen, Äckern, Wiesen, Egärten, Wegen und Stegen, Zu- und Vongängen, Hölzern, Wäldern, Büschen, Feldern, Wassern, Wasserläufen, Wunn, Weide, Weidgängen, Fischereien, Weihern, Gebautem und Ungebautem samt allen Zugehörungen, wie die Aussteller es von ihren Vorfahren ererbt haben und wie es vom Stift Worms zu Lehen rührt, verkauft haben. Ausgenommen von diesem Verkauf sind allein drei Höfe, die ebenfalls von Worms zu Lehen rühren; zwei dieser Höfe, gelegen in Treschklingen, hat Hans von Neideck mit 200 Gulden vom Deutschen Orden an sich gelöst und behält sich deren Nutzung vor, ist aber bereit, um 200 Gulden auch sie dem Käufer zu überlassen; der dritte Hof, in Bonfeld gelegen, ist der Billigheimer Klosterfrau Brigitte von Neideck zu einem Leibgeding verschrieben und fällt nach deren Tod in den Treschklinger Güterkomplex zurück, Verkäufer und Käufer wollen sich dann durch je zwei Unparteiische wegen "abnutzung, innemen und nyessen" dieses Hofs vergleichen lassen, und kommt dabei keine Einigung zustande, werden die von Neideck diesen Hof auch künftig gegenüber Worms selbst vermannen. Der Verkauf geschieht mit Konsens von Dechant und Kapitel des Wormser Domstifts (Ladenburg uff dinstag nach Nicolai, des heiligen byschoffs 1516 = 8. Dezember 1516 [!]). Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme in Höhe von 2200 Gulden Landeswährung und leisten Währschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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