Hans Aichelin, seßhaft zu Nellingen, wegen Annahme fremder Kriegsdienste wider die landesherrlichen Verbote und Mandate zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte mit der Auflage freigel., künftig ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr einem fremden Herrn in den Krieg zuzuziehen und seine Gefängnisatzung selbst zu bezahlen, gelobt unter Eid, dies zu befolgen, und schwört U.