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Johan von Boickem verkauft an Johann von Boideke und Telman von Velmede gen. Herkaren, Lohnherren von St. Peter gen. die Alte Kirche, eine Rente von einer Mark aus sechs Morgen Landes, gelegen im Lyntloe neben dem Lande des Volpert von Thonen und dem des + Diderich Gruetbeken. Dieses Land ist ein Lehen des Arnold von Berninchusen, Propst zu Meschede, der seine Zustimmung gegeben hat. Von dem Lande beziehen die Lohnherren bereits eine Rente von zwei Mark. Die nun verkaufte Rente ist fällig halb zu Michaelis und halb zu Ostern. Die Rente von einer Mark kann zu den gen. Terminen bzw. bis 14 Tage danach für zwölf Mark Geldes, wie es zu Soest gängig ist, abgelöst werden, wenn die fällige Rente zuvor bezahlt und die Ablösung ein halbes Jahr zuvor angekündigt worden ist. Der Verkäufer verspricht Währschaft. Siegelankündigung des Propstes und des Heinrich von Stenuorde, weltlicher Richter zu Soest. Zeugen: Berndt Zedeler und Tilman Herdegel, beide Bürger zu Soest. Datum 1465 März 20 (feria quarta post dominicam Oculi)

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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