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Personalverwaltende Stellen der Wehrmacht (Bestand)
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Zentrale Einrichtungen der Reichswehr und der Wehrmacht >> Weitere nachgeordnete Einrichtungen
1919-1945
Geschichte des Bestandsbildners: Der Beitrag folgt im wesentlichen Absolon, Wehrgesetz S.362-374 (s. Lit.verz.):
Die Personalverwaltung in der Wehrmacht fand an verschiedenen Stellen statt: bei den Wehrersatzdienststellen, bei den Ersatztruppenteilen, bei den Feldtruppenteilen und in den Personalämtern der Oberkommandos.
Folgende personenbezogenen Unterlagen wurden geführt:
- bei den Wehrersatzdienststellen:
Wehrstammkarte: durch die polizeiliche Meldebehörde bei der Erfassung für jeden Dienstpflichtigen oder Freiwilligen angelegt, mit der Wehrstammrolle dem Wehrbezirkskommando (WBK) übersandt; Grundlage für die Musterung und Aushebung oder Freiwilligenannahme; wurde danach in das Wehrstammbuch eingeklebt
Wehrstammrolle: durch die polizeiliche Meldebehörde als Begleitliste zu je zehn Wehrstammkarten angelegt
Wehrstammbuch: vom WBK nach der Musterung oder Freiwilligenannahme unter Einkleben der Wehrstammkarte angelegt und während der ganzen Dauer der Wehrpflicht weitergeführt; der Inhalt entsprach dem des Wehrpasses; während des aktiven Wehrdienstes beim Truppenteil, sonst Bestandteil der Stammkartei des WBK, bzw. nach Ablauf der Wehrpflicht der des Wehrmeldeamtes (WMA); mit Kriegsbeginn gingen die Wehrstammbücher der zur Feldwehrmacht eingeteilten Soldaten vom letzten Friedenstruppenteil zu den zuständigen Wehrersatzdienststellen; nach Abgang der Soldaten an die Feldtruppe gingen die Wehrstammbücher nach Eintrag der entsprechenden Einheit an die WBK oder WMÄ zurück und wurden dort weitergeführt
Gesundheitsbuch: von der Wehrersatzdienststelle, die bei einem Wehrpflichtigen oder Freiwilligen die erste Untersuchung durchführte angelegt; Weiterführung durch die Sanitätsdienststellen
Verwendungskarte: für jeden Ersatz-Reservisten I nach der Musterung oder Freiwilligenannahme gleichzeitig mit dem Wehrstammbuch erstellt; diente im Frieden zur Einteilung des Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes (d.B.) im Krieg; im Frieden war die Verwendungskartei gegliedert in Bestands-, Mob- und Unabkömmlichkeitskartei, im Krieg in Bestands-, RAD- und Sperrkartei
Einberufungskarte: Ergänzung der Verwendungskarte für die im Frieden mobmäßig als Soldaten oder Wehrmachtbeamte eingeteilten Wehrpflichtigen d.B.
- bei der Truppe:
Wehrpaß: ab dem 1. April 1936 bei der Musterung oder Freiwilligenannahme angelegt und dem Inhaber ausgehändigt; urkundlicher Ausweis über das Wehrdienstverhältnis während der Dauer der Wehrpflicht; im Frieden während der Ableistung des RAD und des aktiven Wehrdienstes bei der Einstellung von der zuständigen Dienststelle abgenommen, aufbewahrt und fortlaufend ergänzt; bei der Entlassung wieder ausgehändigt und verblieb beim Inhaber auch nach Ablauf der Wehrpflicht; im Krieg bei den Feld- und Ersatzeinheiten verwahrt und weitergeführt; Überweisungsmittel bei Versetzung oder Entlassung; die Wehrpässe von Gefallenen, Verstorbenen und Vermißten gingen an die Wehrersatzdienststelle; nach Übertrag der Angaben in das Wehrstammbuch gingen sie an die Hinterbliebenen oder falls keine feststellbar waren, verblieben im Wehrstammbuch
Truppenstammrolle: im Frieden durch alle Einheiten, im Krieg nur durch Ersatztruppenteile aufgestellt und geführt; bei Versetzungen wurde ein Stammrollenauszug den Überweisungspapieren beigefügt
Kriegsstammrolle: bei den Einheiten der Feldwehrmacht anhand der Wehrpässe und Verwendungskarten aufgestellt und weitergeführt; die Kriegsstammrollenblätter der gefallenen, verstorbenen, vermißten, verwundeten und versetzten Soldaten und Ergänzungswehrmachtbeamten wurden abgeschlossen und der zuständigen Wehrersatzdienststelle übersandt, die der aktiven Wehrmachtbeamten gingen dem Wehrkreis- oder Luftgaukommando, das die Personalhauptakte führte zu
Ausweise: es existierten 1) ein blauer Truppenausweis für Soldaten und Wehrmachtbeamte, ausgegeben im Frieden, mit Lichtbild (Form A; für zu Übungen Einberufene ohne, Form B); bei der Entlassung wurden die Ausweise Form A vernichtet, die Ausweise Form B gingen an die zuständigen Wehrersatzdienststellen; 2) ein brauner Dienstausweis für Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen; 3) ein weißer Sonderausweis zur Betretung besonders bewachter Grundstücke, Gebäude oder Anlagen; 4) ein orangefarbener Dienstausweis mit schwarzem Längsstrich für nichtdeutsche Gefolgschaftsmitglieder, die bei Dienststellen der Wehrmacht beschäftigt waren
Soldbuch: ab Kriegsbeginn an die Soldaten und Wehrmachtbeamten des Heeres und der Luftwaffe ausgehändigt und fortlaufend weitergeführt; die bisherigen Truppenausweise wurden nach Ausgabe der Soldbücher vernichtet; die Soldbücher von verstorbenen oder entlassenen Soldaten gingen ebenso wie unbrauchbar gewordene nach Abschluß an die zuständige Wehrersatzdienststelle zum Einlegen in die Tasche des Wehrstammbuches; bei Wiedereinberufung konnten sie erneut ausgegeben werden; bei Rangverlust wurden sie abgeschlossen und ein neues ausgegeben; am 16. November 1943 wurde die Einführung eines Lichtbildes auf der Innenseite befohlen; Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen sowie sonstige Angehörige des Wehrmachtgefolges erhielten keine Soldbücher; landeseigene Hilfskräfte im Osten erhielten zweisprachige Kennbücher, die wie Soldbücher zu führen waren
- bei den Oberkommandos:
Personalakten: Die gesamte Personalverwaltung der Offiziere erfolgte durch das Heerespersonalamt (OKH/PA), bzw. das Luftwaffenpersonalamt (RdL u. ObdL/LP). Dort wurden über jeden aktiven Offizier Personalpapiere (Personalakten) geführt, bestehend aus:
- einer Ausfertigung des Personalnachweises
- den Anlagen zum Personalnachweis (alle wichtigen Schriftstücke wie Einstellungsvorgänge, Urkunden, Zeugnisse, Verpflichtungsschein, Entscheidungen in Ehrenangelegenheiten, Beschwerden, besondere Vorkommnisse)
- den Krankenpapieren (Krankheitsvorgänge, ärztliche Zeugnisse, Dienstbeschädigungslisten)
- den Beurteilungen
- verschiedenen Karteien
Truppenpersonalakten: Dazu wurden bei den Stäben der jeweiligen Einheiten weitere Ausfertigungen des Personalnachweises mit Anlageheften, Beurteilungsentwürfen und Versorgungsvorgängen geführt ¿ die sog. Truppenpersonalakten. Die zum Feldheer tretenden Einheiten gaben diese Truppenpersonalakten an die zuständigen Ersatztruppenteile ab, für die Offiziere vom Bataillonskommandeur aufwärts an die zuständigen Stellvertretenden Generalkommandos; Dienststellen, die aufgelöst wurden, gaben ihre Truppenpersonalakten ebenfalls an die Stellvertretenden Generalkommandos ab; die Truppenpersonalakten der Luftwaffe gingen grundsätzlich an das für den letzten Friedensstandort zuständige Luftgaukommando; die Eintragung von Veränderungen in die Truppenpersonalakten ruhte im Krieg und sollte nach Demobilmachung durchgeführt werden; bei Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst und bei Todesfällen waren die Kranken- und Versorgungspapiere und eine vervollständigte Ausfertigung des Personalnachweises mit anderen Unterlagen dem zuständigen Wehrmacht-Fürsorge- und Versorgungs-Amt zu übersenden. Die Personalakten und Personalnachweise der Offiziere d.B. und z.V. wurden bei den zuständigen Wehrersatzdienststellen geführt und verwahrt.
Über Wehrmachtbeamte wurden Ministerialakten, Hauptakten und Blattsammlungen (Nebenhefte) geführt.
Ministerialakten: Diese wurden vom Heeresverwaltungsamt (OKH/VA), bzw. vom Luftwaffenpersonalamt (RLM/LP) bei Dienstantritt geführt und enthielten:
- den Personalnachweis
- die Erklärung über Zugehörigkeit zu Parteien, Logen und anderen Organisationen
- die Meldung über das Wehrdienstverhältnis
- Verfügungen über Einberufung, Ernennung, Versetzung usw.
- Festsetzung des Besoldungsdienstalters
- sonstigen Schriftwechsel
dazu in besonderen Beiakten:
- Prüfungsarbeiten und Niederschriften über das Ergebnis
- die Beurteilungen
- die dienststrafrechtlichen Angelegenheiten
Hauptakten: Die Hauptakten mit vorgeheftetem Krankheitsnachweis wurden bei den Wehrkreis- und Luftgaukommandos geführt, mit etwaigen früheren Personalakten anderer Stellen als Beiheften.
Blattsammlungen (Beihefte): Die nachgeordneten Dienststellen und generell die Stäbe und Einheiten führten über die Beamten in ihrem Bereich nur Blattsammlungen, bzw. Beihefte, bestehend aus einer dritten Ausfertigung des Personalnachweises, dem Urlaubsnachweis, dem Krankenblatt und dem dort angefallenen Schriftwechsel.
Die Personalakten der Berufsunteroffiziere wurden bei ihren zuständigen Einheiten geführt und im Krieg beim Ersatztruppenteil verwahrt.
Die Personalakten der Angestellten und Arbeiter der Wehrmacht wurden bei den Beschäftigungsstellen, die Arbeitsbücher bei den Standortlohnstellen geführt. Ab dem 29. Juni 1944 waren die Personalakten ausgeschiedener Gefolgschaftsmitglieder nach drei Jahren zu vernichten.
Bestandsbeschreibung: Der Beitrag folgt im wesentlichen Absolon, Wehrgesetz S.362-374 (s. Lit.verz.):
Die Personalverwaltung in der Wehrmacht fand an verschiedenen Stellen statt ¿ bei den Wehrersatzdienststellen, bei den Ersatztruppenteilen, bei den Feldtruppenteilen und in den Personalämtern der Oberkommandos.
Folgende personenbezogenen Unterlagen wurden geführt:
- bei den Wehrersatzdienststellen:
Wehrstammkarte: durch die polizeiliche Meldebehörde bei der Erfassung für jeden Dienstpflichtigen oder Freiwilligen angelegt, mit der Wehrstammrolle dem Wehrbezirkskommando (WBK) übersandt; Grundlage für die Musterung und Aushebung oder Freiwilligenannahme; wurde danach in das Wehrstammbuch eingeklebt
Wehrstammrolle: durch die polizeiliche Meldebehörde als Begleitliste zu je zehn Wehrstammkarten angelegt
Wehrstammbuch: vom WBK nach der Musterung oder Freiwilligenannahme unter Einkleben der Wehrstammkarte angelegt und während der ganzen Dauer der Wehrpflicht weitergeführt; der Inhalt entsprach dem des Wehrpasses; während des aktiven Wehrdienstes beim Truppenteil, sonst Bestandteil der Stammkartei des WBK, bzw. nach Ablauf der Wehrpflicht der des Wehrmeldeamtes (WMA); mit Kriegsbeginn gingen die Wehrstammbücher der zur Feldwehrmacht eingeteilten Soldaten vom letzten Friedenstruppenteil zu den zuständigen Wehrersatzdienststellen; nach Abgang der Soldaten an die Feldtruppe gingen die Wehrstammbücher nach Eintrag der entsprechenden Einheit an die WBK oder WMÄ zurück und wurden dort weitergeführt
Gesundheitsbuch: von der Wehrersatzdienststelle, die bei einem Wehrpflichtigen oder Freiwilligen die erste Untersuchung durchführte angelegt; Weiterführung durch die Sanitätsdienststellen
Verwendungskarte: für jeden Ersatz-Reservisten I nach der Musterung oder Freiwilligenannahme gleichzeitig mit dem Wehrstammbuch erstellt; diente im Frieden zur Einteilung des Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes (d.B.) im Krieg; im Frieden war die Verwendungskartei gegliedert in Bestands-, Mob- und Unabkömmlichkeitskartei, im Krieg in Bestands-, RAD- und Sperrkartei
Einberufungskarte: Ergänzung der Verwendungskarte für die im Frieden mobmäßig als Soldaten oder Wehrmachtbeamte eingeteilten Wehrpflichtigen d.B.
- bei der Truppe:
Wehrpaß: ab dem 1. April 1936 bei der Musterung oder Freiwilligenannahme angelegt und dem Inhaber ausgehändigt; urkundlicher Ausweis über das Wehrdienstverhältnis während der Dauer der Wehrpflicht; im Frieden während der Ableistung des RAD und des aktiven Wehrdienstes bei der Einstellung von der zuständigen Dienststelle abgenommen, aufbewahrt und fortlaufend ergänzt; bei der Entlassung wieder ausgehändigt und verblieb beim Inhaber auch nach Ablauf der Wehrpflicht; im Krieg bei den Feld- und Ersatzeinheiten verwahrt und weitergeführt; Überweisungsmittel bei Versetzung oder Entlassung; die Wehrpässe von Gefallenen, Verstorbenen und Vermißten gingen an die Wehrersatzdienststelle; nach Übertrag der Angaben in das Wehrstammbuch gingen sie an die Hinterbliebenen oder falls keine feststellbar waren, verblieben im Wehrstammbuch
Truppenstammrolle: im Frieden durch alle Einheiten, im Krieg nur durch Ersatztruppenteile aufgestellt und geführt; bei Versetzungen wurde ein Stammrollenauszug den Überweisungspapieren beigefügt
Kriegsstammrolle: bei den Einheiten der Feldwehrmacht anhand der Wehrpässe und Verwendungskarten aufgestellt und weitergeführt; die Kriegsstammrollenblätter der gefallenen, verstorbenen, vermißten, verwundeten und versetzten Soldaten und Ergänzungswehrmachtbeamten wurden abgeschlossen und der zuständigen Wehrersatzdienststelle übersandt, die der aktiven Wehrmachtbeamten gingen dem Wehrkreis- oder Luftgaukommando, das die Personalhauptakte führte zu
Ausweise: es existierten 1) ein blauer Truppenausweis für Soldaten und Wehrmachtbeamte, ausgegeben im Frieden, mit Lichtbild (Form A; für zu Übungen Einberufene ohne, Form B); bei der Entlassung wurden die Ausweise Form A vernichtet, die Ausweise Form B gingen an die zuständigen Wehrersatzdienststellen; 2) ein brauner Dienstausweis für Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen; 3) ein weißer Sonderausweis zur Betretung besonders bewachter Grundstücke, Gebäude oder Anlagen; 4) ein orangefarbener Dienstausweis mit schwarzem Längsstrich für nichtdeutsche Gefolgschaftsmitglieder, die bei Dienststellen der Wehrmacht beschäftigt waren
Soldbuch: ab Kriegsbeginn an die Soldaten und Wehrmachtbeamten des Heeres und der Luftwaffe ausgehändigt und fortlaufend weitergeführt; die bisherigen Truppenausweise wurden nach Ausgabe der Soldbücher vernichtet; die Soldbücher von verstorbenen oder entlassenen Soldaten gingen ebenso wie unbrauchbar gewordene nach Abschluß an die zuständige Wehrersatzdienststelle zum Einlegen in die Tasche des Wehrstammbuches; bei Wiedereinberufung konnten sie erneut ausgegeben werden; bei Rangverlust wurden sie abgeschlossen und ein neues ausgegeben; am 16. November 1943 wurde die Einführung eines Lichtbildes auf der Innenseite befohlen; Angestellte und Arbeiter bei Wehrmachtdienststellen sowie sonstige Angehörige des Wehrmachtgefolges erhielten keine Soldbücher; landeseigene Hilfskräfte im Osten erhielten zweisprachige Kennbücher, die wie Soldbücher zu führen waren
- bei den Oberkommandos:
Personalakten: Die gesamte Personalverwaltung der Offiziere erfolgte durch das Heerespersonalamt (OKH/PA), bzw. das Luftwaffenpersonalamt (RdL u. ObdL/LP). Dort wurden über jeden aktiven Offizier Personalpapiere (Personalakten) geführt, bestehend aus:
- einer Ausfertigung des Personalnachweises
- den Anlagen zum Personalnachweis (alle wichtigen Schriftstücke wie Einstellungsvorgänge, Urkunden, Zeugnisse, Verpflichtungsschein, Entscheidungen in Ehrenangelegenheiten, Beschwerden, besondere Vorkommnisse)
- den Krankenpapieren (Krankheitsvorgänge, ärztliche Zeugnisse, Dienstbeschädigungslisten)
- den Beurteilungen
- verschiedenen Karteien
Truppenpersonalakten: Dazu wurden bei den Stäben der jeweiligen Einheiten weitere Ausfertigungen des Personalnachweises mit Anlageheften, Beurteilungsentwürfen und Versorgungsvorgängen geführt ¿ die sog. Truppenpersonalakten. Die zum Feldheer tretenden Einheiten gaben diese Truppenpersonalakten an die zuständigen Ersatztruppenteile ab, für die Offiziere vom Bataillonskommandeur aufwärts an die zuständigen Stellvertretenden Generalkommandos; Dienststellen, die aufgelöst wurden, gaben ihre Truppenpersonalakten ebenfalls an die Stellvertretenden Generalkommandos ab; die Truppenpersonalakten der Luftwaffe gingen grundsätzlich an das für den letzten Friedensstandort zuständige Luftgaukommando; die Eintragung von Veränderungen in die Truppenpersonalakten ruhte im Krieg und sollte nach Demobilmachung durchgeführt werden; bei Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst und bei Todesfällen waren die Kranken- und Versorgungspapiere und eine vervollständigte Ausfertigung des Personalnachweises mit anderen Unterlagen dem zuständigen Wehrmacht-Fürsorge- und Versorgungs-Amt zu übersenden. Die Personalakten und Personalnachweise der Offiziere d.B. und z.V. wurden bei den zuständigen Wehrersatzdienststellen geführt und verwahrt.
Über Wehrmachtbeamte wurden Ministerialakten, Hauptakten und Blattsammlungen (Nebenhefte) geführt.
Ministerialakten: Diese wurden vom Heeresverwaltungsamt (OKH/VA), bzw. vom Luftwaffenpersonalamt (RLM/LP) bei Dienstantritt geführt und enthielten:
- den Personalnachweis
- die Erklärung über Zugehörigkeit zu Parteien, Logen und anderen Organisationen
- die Meldung über das Wehrdienstverhältnis
- Verfügungen über Einberufung, Ernennung, Versetzung usw.
- Festsetzung des Besoldungsdienstalters
- sonstigen Schriftwechsel
dazu in besonderen Beiakten:
- Prüfungsarbeiten und Niederschriften über das Ergebnis
- die Beurteilungen
- die dienststrafrechtlichen Angelegenheiten
Hauptakten: Die Hauptakten mit vorgeheftetem Krankheitsnachweis wurden bei den Wehrkreis- und Luftgaukommandos geführt, mit etwaigen früheren Personalakten anderer Stellen als Beiheften.
Blattsammlungen (Beihefte): Die nachgeordneten Dienststellen und generell die Stäbe und Einheiten führten über die Beamten in ihrem Bereich nur Blattsammlungen, bzw. Beihefte, bestehend aus einer dritten Ausfertigung des Personalnachweises, dem Urlaubsnachweis, dem Krankenblatt und dem dort angefallenen Schriftwechsel.
Die Personalakten der Berufsunteroffiziere wurden bei ihren zuständigen Einheiten geführt und im Krieg beim Ersatztruppenteil verwahrt.
Die Personalakten der Angestellten und Arbeiter der Wehrmacht wurden bei den Beschäftigungsstellen, die Arbeitsbücher bei den Standortlohnstellen geführt. Ab dem 29. Juni 1944 waren die Personalakten ausgeschiedener Gefolgschaftsmitglieder nach drei Jahren zu vernichten.
Der Bestand RW 59 enthält darüberhinaus die Unterlagen und Findmittel (Karteien) zur Verleihung von Orden und Ehrenzeichen, wie sie hauptsächlich vom Heerespersonalamt geführt wurden. Diese Unterlagen und Findmittel waren von der Zentralnachweisstelle (ZNS) zur Bearbeitung entsprechender Anfragen zusammengezogen worden. Teile waren auch aus dem Bestand RH 7 des Bundesarchiv-Militärarchivs als "Dauerleihgabe" übernommen worden. Diese Unterlagen wurden nach Auflösung der ZNS 2005 wieder in den Bestand RH 7 rücküberführt. Die restliche Sammlung (177 AE) zerfällt in zwei Teile: Verleihungsvorschläge (69 AE) und Sachakten allgemeiner Art von verschiedenen Stellen zu verschiedensten Aspekten des Verleihungswesens wie auch zu Trägern bestimmter Orden (108 AE). Aufgrund des komplexen Verweissystems der ZNS wurde die Erhaltung dieser restlichen Sammlung im Ganzen innerhalb des Bestandes RW 59 beschlossen und eine mögliche Übernahme des größeren Teiles hiervon zu RH 7 unterlassen, da eine Trennung von den restlichen ZNS-Unterlagen die weitere Auskunftserteilung zu sehr erschwert hätte. Die Verleihungsvorschläge in RW 59 sind daher als Ergänzung zu denen in RH 7 anzusehen.
Allgemein lassen sich anhand der Findmittel in RW 59 hauptsächlich folgende Auszeichnung nachweisen: Eisernes Kreuz 1. und 2. Klasse (2. Klasse nicht durchgängig), Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes in den verschiedenen Stufen, Kriegsverdienstkreuz 1. und 2. Klasse, Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes, Deutsches Kreuz in Silber, Deutsches Kreuz in Gold, Nahkampfspange in Gold, Ehrenpokal der Luftwaffe, Ehrenschale der Luftwaffe, Bild des Reichsmarschalls im Silberrahmen, Nennung im Ehrenblatt des Heeres, Nennung in der Ehrentafel der Marine, Nennung im Ehrenblatt der Luftwaffe. Insbesondere für die Endphase des Krieges ist dabei jedoch selbst für die höchsten Auszeichnungen mit Überlieferungslücken zu rechnen.
Der dritte Teil des Bestandes RW 59 enthält eine in der ZNS angelegte Sammlung zu Angelegenheiten des Wehrrechts und der Organisation von Wehrmacht und Waffen-SS (215 AE). Diese Sammlung enthält im wesentlichen Originaldokumente, die zur Erstellung des Werkes "Die Wehrmacht im Dritten Reich" von Rudolf Absolon, von diesem in seiner Funktion als Leiter der ZNS aus den ursprünglichen Provenienzen entnommen und als sachthematisch gegliederter Handapparat neu formiert worden waren.
Inhaltliche Charakterisierung: Dieser Bestand umfaßt die von der Zentralnachweisstelle (ZNS) gesammelten Unterlagen der Wehrmacht, die diese zur Erledigung personenbezogener Anfragen benötigte. Diese Unterlagen waren von der ZNS aus ihren ursprünglichen Provenienzen entnommen worden. Der Bestand umfaßt darüberhinaus auch von der ZNS selbst erstellte Ausarbeitungen zum Personalwesen der Wehrmacht und die Ablage der ZNS mit Rechercheanfragen zu bestimmten Personen betr. eine vermutete oder tatsächliche Mitgliedschaft in der Wehrmacht.
Nach Übernahme der Unterlagen in das Bundesarchiv-Militärarchiv wurde die Erhaltung dieser Sammlung als ein Bestand beschlossen, da eine Aufteilung der Dokumente auf die einzelnen Provenienzen sowie eine Trennung von den eigentlichen ZNS-Unterlagen die weitere Auskunftserteilung erheblich gefährdet hätte. Lediglich die von der ZNS vom Militärarchiv als "Dauerleihgaben" erhaltenen und klar abgegrenzten Unterlagen des Bestandes RH 7 (Heerespersonalamt) wurden diesem wieder zugeführt. Der Bestand RW 59 ist daher in seiner vorliegenden Gestalt ein archivisch zur Aufrechterhaltung der weiteren Arbeitsfähigkeit in diesem Bereich notwendigerweise zu erhaltendes Ergebnis der jahrzehntelangen Tätigkeit und Arbeitsweise der ZNS.
Erschließungszustand: Der Bestand besteht einerseits aus für das Fachreferat wichtigen Arbeitsmitteln und andererseits aus personenbezogenen Unterlagen. Eine Benutzung ist daher nur über das Fachreferat möglich.
Vorarchivische Ordnung: Die Akten befanden sich bis 2005 bei der ZNS in Aachen-Kornelimünster. Archivische Bestandsbildungen waren in dieser Zeit nur in Ansätzen erfolgt.
Umfang, Erläuterung: 2500 AE
Zitierweise: BArch RW 59/...
Personalämter der Reichswehr und Wehrmacht, 1919-1945
2741 Aufbewahrungseinheiten
Bestand
deutsch
Fremde Archive: Das Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv verwahrt von Angehörigen der Reichswehr und Wehrmacht nur die Personalunterlagen der Offiziere (ab Dienstgrad Leutnant) und der Beamten des Heeres und der Luftwaffe. Von Angehörigen der Marine werden im Bundesarchiv, Abteilung Militärarchiv nur die Personalunterlagen der Admirale (nur sehr vereinzelt auch Personalunterlagen ab Dienstgrad Kapitänleutnant) verwahrt. Personalunterlagen der sonstigen Dienstgrade der Marine sowie der Unteroffiziere und Mannschaften von Heer und Luftwaffe werden von der Deutschen Dienststelle (WASt) verwahrt. Diese Dienststelle ist auch für die Klärung des Schicksals von Vermissten und Gefallenen sowie den Nachweis von Kriegsgefangenschaft zuständig.
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: RW 59 Personalverwaltende Stellen der Wehrmacht
Literatur: Rangliste des Deutschen Reichsheeres, 1923-1932, hrsg. vom Heerespersonalamt, Berlin 1923ff
Stellenbesetzung des Deutschen Reichsheeres, ab 1935: des Heeres, 1933-1938, hrsg. vom Heerespersonalamt, Berlin 1933ff.
Absolon, Rudolf: Wehrgesetz und Wehrdienst 1935-1945. Das Personalwesen in der Wehrmacht. Schriften des Bundesarchivs 5. Boppard a.Rh. 1960
Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich (6 Bände). Schriften des Bundesarchivs 16. Boppard a.Rh. 1969-1995
Keilig, Wolf: Rangliste des Heeres 1944/45. Bad Nauheim 1955
Potempa, Harald: Das Eiserne Kreuz. Zur Geschichte einer Auszeichnung (= Veröffentlichungen des Luftwaffenmuseums. Texte und Materialien). Berlin-Gatow 2003.