Hans Schönmann zu Rudelsdorf beurkundet, dass ihm der daselbst befindliche und nach Anstößern beschriebene Rodungsplatz (Gereut), den er um sieben fl rh Kunz Schuhmacher (Schuomechern) abgekauft hat, durch Daniel Treutwein, derzeit Obervogt zu Kirchberg (Jagst), als dem Bevollmächtigten der Reichsstädte Dinkelsbühl, Schwäbisch Hall und Rothenburg ob der Tauber verliehen worden ist. Der Lehenmann anerkennt ausdrücklich, dass die Eigentümer jederzeit befugt sind, die Liegenschaft um den genannten Kaufpreis wieder abzulösen.