Die Schöffen in Soultz-sous-Forêts (Sulz) bestätigen, dass sich Hans Müller, Bürger und Salzbeständer, und seine Frau Magdalena anlässlich ihrer Bürgeraufnahme in Soultz-sous-Forêts in die Leibeigenschaft des Friedrich von Fleckenstein begeben haben, ihre Söhne Abraham und Hans Lorenz jedoch nach Ingelfingen gehörig bleiben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner