Arnold von Wachtendonk (Wachtendunc), Kanonich in Xanten, übergibt seinem Diener (puero meo) Hermann seine Güter in Senterwerde, welche 23 Malter Saat fassen, sowie seine Güter in Werrich (Wederike), das heißt eine Hofstatt nebst Scheuer, welche jährlich 10 Malter Gerste und 2 Malter Weizen Pacht zinset, mit dem Beding, dass das Eigentum derselben an die Abtei Kamp fallen und Hermann sie von dieser zu einem Canon von 3 Denaren Xantener in Pacht empfangen soll. Stirbt derselbe ohne Hinterlassung ehelicher Nachkommenschaft, so fallen die Güter gänzlich an die Abtei. Datum III Kalend. januarii anno domini MCCLXX septimo.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner