Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
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R 158
R Akten der Rektoren bzw. der Präsident*innen
Akten der Rektoren bzw. der Präsident*innen >> 1 Einzelne Rektorate >> 1.13 Rektorat Pierick
1975
Enthält: Vorlage des Referentenentwurfes eines Niedersächsischen Hochschulgesetzes im April 1975 und die Reaktionen (Pressemitteilungen, Zeitungsausschnitte), Referentenentwurf Niedersächsisches Hochschulgesetz, April 1975. Flugblatt des RCDS: Stellungnahme zum NHG", [wohl Mai 1975]. Stellungnahme der Technischen Universität Braunschweig zum Referentenentwurffür ein Niedersächsisches Hochschulgesetz. Beschluß des Senates vom 2.7.1975. Stellungnahme des Senats der Georg-August-Universität Göttingen zu dem Referentenentwurf für ein Niedersächsisches Hochschulgesetz - beschlossen in der Senatssitzung vom 25. Juni 1975 ... [Sonderausgabe der Informationen der Universität Göttingen, Juli 1975]. Stellungnahme des Landesverbandes Niedersachsen im Hochschulverband zum Referentenentwurf eines Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG ), 7. 7. 197 5. Stellungnahme des Senats der Pädagogischen Hochschule Niedersachsen zum Referentenentwurf, 14. 7. 1975. Fünf Thesen zum NHG. Gemeinsame Stellungnahme der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Niedersächsischen Ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten, 6.8.1975. Erläuterungen zum gegenwärtigen Diskussionsstand über den Referentenentwurf für ein Niedersächsisches Hochschulgesetz. Presseinformation des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, 25.9.1975. Stellungnahme der Hochschullehrer der Fakultät für Bauwesen zum Entwurf eines Niedersächsischen Hochschulgesetzes, Juni 1975. 74 Rede des neuen Rektors der TU Hannover, Prof. H. Seidel, anläßlich der Rektoratsübergabe am 9.10.1975: "Gedanken zur Entwicklung der Universitäten in Niedersachsen". Unterlagen zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten I. Wettig-Danielmeier, MdL (SPD) zur Pressekonferenz zum Niedersächsischen Hochschulgesetz am 3. 9. 1975. "
Verzeichnung
Gesperrt bis 2029
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
02.06.2025, 09:22 MESZ
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