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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7743
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 23 Hexenprozesse
1603 Juni 25
Regest: Catharina, Hausfrau des Jacob Schirm zu Betzingen, am 28. Mai, und Magdalena, geschiedene Hausfrau des Wilhelm Deckher, am 9. Juni gefänglich angenommen, haben auf gütliches und peinliches Befragen folgende Misshandlungen (= Vergehen) bekannt und wiederholt beiachzet (= bejaht).
Catharina bekennt
1) dass sie im ledigen Stand mit 2 Brüdern verbotene fleischliche Werke, woraus dann ohne Zweifel aller Unrat und dies Hexenwerk erfolgte, getrieben hat.
2) Ungefähr vor 30 Jahren sei sie am Sonntagabend allein daheim gewesen. Da sei der Satan in einer schönen Mannsgestalt zu ihr ins Haus gekommen und habe sie aufgefordert, seines Willens zu pflegen. Sie habe das bewilligt und alsbald Gott und den Menschen abgesagt und sich ihm in seinen Willen ergeben.
3) Sie habe ihrem Nachbarn vor ungefähr 2 Jahren etliche Gäns zu Tode geschlagen.
4) Ungefähr vor 8 Jahren sei sie auf das Steig-Rainlin ins Holz gegangen. Dort sei der Satan zu ihr gekommen und habe sie beschlafen.
5) Auf dem Guckentaler Wasen sei er in eines Schützen Gestalt zu ihr gekommen. Sie vermeinte, er wolle sie rügen; da sei es ihr Buhle gewesen, welcher sich Gschauderlin nannte.
6) Sie habe Hans Digel, als er bei dem langen Jerg zu Betzingen diente, mit einem Eggennagel, wie er auf dem Berglein Zacker (= zu Acker) geritten (?), an den Arm geschlagen, dass ihm der 8 Tag lang lahm war. Wenn sie ihn hätte gar (= ganz) umbringen können, hätte an ihr nichts ermangelt.
7) Als Jacob Pfeiffer von Altenburg zu Betzingen diente und auf eine Zeit bei ihrem Sohn dem Schneider gelegen sei, habe sie morgens dem Jacob Pfeiffer die Decke genommen. Hierauf sei er 4 Wochen lang contract (= gelähmt) gewesen. Jedoch sei ihm wieder geholfen worden.
8) Sie sei oft mit ihrem Buhlen nachts zu Tänzen und Wohlleben gefahren und so in Hexen- und Teufels-Konvent (= Zusammenkunft) bald auf der Altenburg, am Gönninger Berg, in Stadtwiesen, bald auf dem Blauen-Hof, bisweilen im Guckental und Unhalden Helklin (= ?) gehalten, so dass ihr wenig Ruhe gelassen wurde.
9) Sie sei einmal mit 2 Mitgespielen in einen Keller zu Wannweil gefahren. Daraus haben sie Wein genommen und miteinander verbraucht.
10) Sie habe Maria, Hans Neischellers Tochter von Rommelsbach, die bei Jacob jung Fideller in Diensten war, vor wenig Wochen am Mittag auf Geheiss und Anstiftung des Teufels mit einem Stecken angerührt. Dadurch sei diese contract und lahm geworden, wie sie es ihres Wissens noch sei.
11) Sie habe ihr selbst in 8 Tagen 2 Ross gelähmt und umgebracht.
12) Sie habe ihrem eigenen Kind einen Brei gegeben, dass es am 3. Tag tot war.
13) Der Teufel, ihr Buhle und Geselle, sei an vielen Orten bei ihr gewesen und habe seinen unmenschlichen, teuflischen Mutwillen oft mit ihr getrieben.
Magdalena bekennt:
1) Als ihr 1. Mann gestorben, sei ihr der Teufel in Mannsgestalt im Irtenbach begegnet, habe sie aufgefordert, seines Mutwillens zu pflegen, wie sie ihm auch willfahrt habe. Hierauf habe er sie geheissen, Gott und den Menschen abzusagen und was er künftig sie anweise, alles zu tun. Hierauf habe sich der Teufel, ihr Buhle, Kräutlein genannt.
2) Der Böse sei jüngst wieder nachts in einer schönen Jünglingsgestalt zu ihr übers Bett gekommen und habe abermals seinen verfluchten Mutwillen mit ihr geübt.
3) Als sie bei Martin Weckhle zu Haus gewesen, habe sie auf Anstiftung des Teufels ihm ein Pulver in die Suppe getan in der Absicht, aus Neid (= Hass) ihm zu vergeben (= ihn zu vergiften).
4) Ebenso habe sie auch dem Weib des Hans alt Müeli in eine Suppe und Kännlein Pulver gesprengt, um ihr eine Krankheit zuzurichten.
5) Sie sei mit ihrem Buhlen auf die Scheibe gefahren wie auch aufs Rangelin Berglin, wo ihr der Teufel ein Häfelein gegeben und befohlen habe, es umzuschütten. Das habe sie getan, jedoch sei es nicht ganz ausgelaufen. Damals habe es einen Hagel gegeben.
6) Der Teufel habe während ihrer Haft zu ihr auf den Turm ein ...(?) gesandt, sie solle peb (= behäb) sein (= dicht halten) und nichts sagen.
7) Bei letzter Gfrürin (= Gefriere, Frost) und Reif habe sie geholfen und was der Teufel und sein Anhang präpariert und gesotten, davon habe sie immer ihren Particul (= Teil) genommen und ihren verkehrten möglichsten Fleiss angewendet, die Früchte zu verderben.
8) Sie habe aus Unwillen und Neid anno 93 die leidige Brunst (= Feuersbrunst), in der viel Firste oder Häuser abbrunnen (= abbrannten), angezündet.
9) Ebenso das Feuer in der Salomea Haus auf teuflischen Antrieb gelegt in der Absicht, auf gleiche Weise eine solche Brunst zu erwecken.
10) Die Brunst beim Untertor sei gleichfalls von ihr gelegt worden.
Auf solche unmenschliche, verzweifelte Misshandlung (= Verbrechen) hat der Rat ihnen zu wohlverdienter Straf, andern aber zu merklichem, abscheulichem (= abschreckendem) Exempel mit Urteil zu Recht erkannt, dass sie dem Nach- und Scharfrichter in die Hand gegeben, von ihm gebunden, zu dem Hochgericht geführt, jedoch Magdalena zuvor an ihrem Leib mit glühenden Zangen gerissen, der eine Griff auf dem Markt am rechten Arm, der zweite auf der Brücke am linken Arm, der dritte bei der Richtstatt in die rechte Brust gegeben, hernach beide mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet und so ihre Leiber zu Asche verbrannt werden sollen - alles nach kaiserlichem und des heiligen Reichs Recht.
Exequiert (= Vollzogen) den 25. Juni 1603, circa octavam et nonam horam (= um die 8. und 9. Stunde).
Dorsal-/Marginalvermerke: Darunter: Catharina, Witib des Paul Schirm, hat angegeben: Magdalena, Hausfrau des Wilhelm Deckher. Doreia Rähm. Bäbele des Peter Stein.
Wilhelms Weiblin hat angegeben: Hotzenschellerin. Pettengrethlin. Weib des Hans Ehr (?).
7 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
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BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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