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Johann, Bischof von Merseburg, fällt einen Schiedsspruch zwischen Konrad Schenk (Conrad Schenke) einerseits sowie Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen andererseits wegen der Ansprüche des Ersteren an die Letzteren in Höhe von 300 alten Schock. Konrad Schenk habe von denen von Sachsen 30 alte Schock und die Anwartschaft auf ein Lehen im Wert von 100 alten Schock erhalten und habe versichert sich diesem Spruch zu unterwerfen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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