Verschreibung des Ruprecht Wilhelm zu Offenburg gegen Elisabeth, Lazari Rappen, gewesenen Vogts zu Erstein Witwe, wonach ihr an dem jährlichen Zins von 100 fl., welche nach einer hier eingerückten Schuldverschreibung des Erzherzogs Ferdinand von Österreich d. d. Insbruck, 25. Juli 1569, Ruprecht Wilhelm zu beziehen hat, 25 fl. wegen ihren zu jenen 2.000 fl. beigeschossenen 500 fl. Gebühren und so oft die 100 fl. Zins eintreffen, von ihm oder seinen Erben entrichtet werden sollen