1484, Juni 5 Der Knappe Otto von Lüneberg bekundet, daß seine Mutter Jutta, Witwe des Jürgen von Stinstedt, mit Beistand ihres Vormundes, seines Vetters Heinrich von Lüneberg, ihm mit Genehmigung des Bremer Administrators Heinrich ihre sämtlichen Güter übertragen hat. Otto hat nun die von seiner Mutter an Lüder von Bicker für 200 Rheinische Goldgulden gegen eine jährliche Rente von 16 Gulden versetzten Güter, nämlich Burmeisters Gut zu Bocken und eine Rente aus Vinckes Gut zu Bexhövede, wieder eingelöst und stattet damit seine Schwester Mette aus, der er außerdem aus seinem väterlichen Erbe noch zwei Malter Roggen aus Dietrich Beverstedts Hof in Wollingst überweist. Zeuge ist der Osterholzer Propst Bernhard von Lüneberg. Siegelankündigung des Ausstellers und des Bernhard von Lüneberg. "Ghegeven ynt jar unßes Herrn dusent verhundert dar na yn deme ver unde achtigestenn jar amm hillighen avende to Pinxstenn". Ausf., Perg.; die beiden Siegel anhängend. Druck: Jarck, UB OHZ Nr. 339

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Niedersächsisches Landesarchiv
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