Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Borcholte verpflichten sich für den Bischof Balduin alljährlich an das Paderborner Domkapitel 5 Mark zahlen zu wollen, stellen aber die Bedingung, daß sie nach von Seiten des Bischofs erfolgter Rückzahlung des Kapitals weiterer Zahlung enthoben seien.