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Bürgermeister und Ratsherren der Stadt Borcholte verpflichten sich für den Bischof Balduin alljährlich an das Paderborner Domkapitel 5 Mark zahlen zu wollen, stellen aber die Bedingung, daß sie nach von Seiten des Bischofs erfolgter Rückzahlung des Kapitals weiterer Zahlung enthoben seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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