Johannes Beyer von Boppard, Archidiakon in der heiligen Trierer Kirche vom Titel des heiligen Lubentius zu Dietkirchen, teilt Herrn Gerlach, Pleban zu (Nieder-) Erbach, und allen übrigen, die wegen dieses ersucht werden, mit, daß er alle, die auf die Pfarrkirche im Dorf Nentershausen, die durch Verzicht des letzten Rektors, Herrn Dietrich Hubelingen, vakant ist, Anspruch zu haben glauben, auf Mittwoch ('ad diem Mercurii'), den 7. März, zur Primzeit, in die Sakristei ('in armario') des Kollegiatstifts des heiligen Lubentius zu Dietkirchen vor sich und seinen Kommissar geladen hat und daß dort Herr Gerhard Deudeler, Prokurator des Herrn Heinrich Opilionis von Siegen, Priesters Trierer Diözese, mit Dokumenten über seine Vollmacht, aber kein Vertreter einer Gegenpartei erschien. Er habe deshalb verfügt, daß der vorgenannte Herr Gerhard als Sachwalter zu der Kirche in Nentershausen zuzulassen sei, und beauftragt den Empfänger, denselben oder dessen Mandanten ('principalem') in den körperlichen Besitz der Kirche unter den erforderlichen und üblichen Feierlichkeiten einzuführen, ihm die Seelsorge und Verwahrung der Reliquien zu übertragen und allen Parochianen zu befehlen, demselben die Einkünfte und Rechte der Kirche zukommen zu lassen, Zuwiderhandelnde aber, wie es der Aussteller hiermit tut, nach einer Mahnfrist von 6 Tagen zu exkommunizieren, jedoch zuvor dem Sachwalter oder dem Mandanten persönlich einen Eid, der wörtlich inseriert ist, abzunehmen, daß er dem Erzbischof von Trier und dem Archidiakon des vorgenannten Titels treu sein, den Befehlen derselben und ihrer Beamten und des Dekans gehorchen, Zustand, Recht und Ehre der Kirche bewahren und mit dem Gottesdienst das ihm anvertraute Volk in gutem Regiment halten will, so wahr ihm Gott, alle Heiligen und das Evangelium helfen. Die Urkunde ist zum Zeichen des Vollzugs besiegelt zurückzugeben. - Der Aussteller kündigt sein großes, oblonges Siegel an.