Erhard Schönmayr zu Ganacker bestätigt, dass ihm Propst Johannes und der Konvent von Rohr gegen eine nicht genannte jährliche Gült einen neuen Erb- und Baurechtsbrief für den Hof zu Ganacker, der freies Eigen des Stifts Rohr ist, ausgestellt haben. S: Hans Perkhauser, Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv