Kurfürst Philipp von der Pfalz trifft in Streitigkeiten zwischen Dekan und Kapitel des Stifts zu Neustadt an der Weinstraße (Nuwenstat an der Hart) einer- und Johann Lanck, Kanoniker des Stifts, andererseits nach Anhörung durch seine Räte folgende Entscheidung: [1.] Dekan und Kapitel sollen die Pfründe (prebend) Johanns für dessen Lebenszeit aufheben und davon eine ehrbare und geschickte Person finanzieren, die dessen Aufgaben übernimmt. Solange er diese Pfründe behält, sollen sie ihm jährlich zu St. Jakob [= 25.7.] 32 rheinische Gulden davon und von anderen Einkünften des Stifts gegen Quittung ausrichten. Darüber sollen sie ihm eine Verschreibung mit Einwilligung des Bischofs von Speyer ausstellen. Die Zahlung beginnt mit 16 Gulden am nächsten Jakobstag [= 25.7.1503] und weiteren 16 Gulden am Jakobstag 1504. Ab 1505 werden dann 32 Gulden jährlich fällig. Außerdem ist ihm das bis zum Jakobstag Fällige anteilsmäßig (secundum ratum) zu geben. [2.] Dafür verzichtet Johann auf Kanonikat und Pfründe. [3.] Keine Seite ist der anderen zu Zahlungen für Kosten oder Schäden verpflichtet. [4.] Sollten sich beide Seiten nicht über eine Absicherung einigen können, sollen der Pfalzgraf oder seine Räte entscheiden. [5.] Beide Seiten sind damit geschlichtet. Die Einhaltung haben beide Seiten versprochen, wozu der Dekan, Meister Johannes Albersweiler (Alberßwiler), Lizenziat, als Vertreter des Kapitels dessen schriftliche Vertragsannahme vorgelegt hat, während Johann Lanck persönlich gelobt hat.
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