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Kirchengemeinde Wetter-Freiheit (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.07. Kirchenkreis Hagen
1376-1991
Das Archiv der Kirchengemeinde Wetter umfaßt 854 Archiveinheiten, die bis in das 17. Jh. zurückreichen u.a. 20 Urkunden von 1376-1717. Geordnet wurde das Archiv im Jahre 1993. Dabei stellte sich heraus, daß in dem Archiv drei Überlieferungsschwerpunkte vorhanden sind. Zum einen die Überlieferung aus der 2. Hälfte des 17. Jh., z.T. auch aus der Zeit des 30jährigen Krieges. Hier geht es v.a. um vermögensrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Übertragung der Vikarien des Stiftes Herdecke auf die reformierte Kirchengemeinde. Während für die Zeit der Pfarrerdynastie Hengstenberg relativ wenig überliefert ist, setzt eine enorme Überlieferung mit Beginn des Wirkens von Pfarrer Johannes Zauleck ein. Johannes Zauleck hat sich engagiert für die sozialen Probleme in Wetter eingesetzt. Dank seiner schriftstellerischen Tätigkeit hat er akribisch viel Material gesammelt. So ist der Kirchenkampf hervorragend dokumentiert in der Materialsammlung. Aber auch sein Nachfolger, Pfarrer Gädeke hat für die Nachkriegszeit viel Material hinterlassen.Wie ein roter Faden ziehen sich durch die Akten die Probleme der kleinen reformierten Kirchengemeinde Wetter-Freiheit, die sich gegen die starken lutherischen Gemeinden des Umkreises zu behaupten hat. Ständig ist die Kirchengemeinde von der Aufhebung bedroht, aber gerade aus ihrer beengten Situation heraus gelingt es, wichtige Impulse nicht nur für die Kirchengemeinde, sondern auch für die Landeskirche von Westfalen zu setzen. Daher machen nicht nur die umfangreichen Aufzeichnungen aus dem 17. Jh. dieses Archiv zu einem besonders wertvollen Archiv in der Archivlandschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen.Die Urkunden sind noch nicht restauriert und erschlossen, so daß lediglich die Kurzregesten von Koechling, der in den 40er Jahren dieses Archiv besichtigte und z.T. bearbeitete, in die Datenbank eingearbeitet sind.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Ergänzend zu diesem Aktenbestand sollten zur Bearbeitung von kirchengeschichtlichen Themen des 20. Jh. die Nachlässe von Pfr. Zauleck und Gädeke herangezogen werden, die sich im Landeskirchlichen Archiv gefinden. Eine erste Orientierung über die Geschichte der Kirchengemeinde gibt die Festschrift "300 Jahre Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit", 1957 sowie die zahlreichen Veröffentlichungen über Johannes Zauleck.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.104 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.104, Akte Nr. ...".Wolfgang GüntherLiteratur (Auswahl):Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019
Form und Inhalt: Das Archiv der Kirchengemeinde Wetter umfaßt 854 Archiveinheiten, die bis in das 17. Jh. zurückreichen u.a. 20 Urkunden von 1376-1717. Geordnet wurde das Archiv im Jahre 1993. Dabei stellte sich heraus, daß in dem Archiv drei Überlieferungsschwerpunkte vorhanden sind. Zum einen die Überlieferung aus der 2. Hälfte des 17. Jh., z.T. auch aus der Zeit des 30jährigen Krieges. Hier geht es v.a. um vermögensrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Übertragung der Vikarien des Stiftes Herdecke auf die reformierte Kirchengemeinde. Während für die Zeit der Pfarrerdynastie Hengstenberg relativ wenig überliefert ist, setzt eine enorme Überlieferung mit Beginn des Wirkens von Pfarrer Johannes Zauleck ein. Johannes Zauleck hat sich engagiert für die sozialen Probleme in Wetter eingesetzt. Dank seiner schriftstellerischen Tätigkeit hat er akribisch viel Material gesammelt. So ist der Kirchenkampf hervorragend dokumentiert in der Materialsammlung. Aber auch sein Nachfolger, Pfarrer Gädeke hat für die Nachkriegszeit viel Material hinterlassen.
Wie ein roter Faden ziehen sich durch die Akten die Probleme der kleinen reformierten Kirchengemeinde Wetter-Freiheit, die sich gegen die starken lutherischen Gemeinden des Umkreises zu behaupten hat. Ständig ist die Kirchengemeinde von der Aufhebung bedroht, aber gerade aus ihrer beengten Situation heraus gelingt es, wichtige Impulse nicht nur für die Kirchengemeinde, sondern auch für die Landeskirche von Westfalen zu setzen. Daher machen nicht nur die umfangreichen Aufzeichnungen aus dem 17. Jh. dieses Archiv zu einem besonders wertvollen Archiv in der Archivlandschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen.
Die Urkunden sind noch nicht restauriert und erschlossen, so daß lediglich die Kurzregesten von Koechling, der in den 40er Jahren dieses Archiv besichtigte und z.T. bearbeitete, in die Datenbank eingearbeitet sind.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Ergänzend zu diesem Aktenbestand sollten zur Bearbeitung von kirchengeschichtlichen Themen des 20. Jh. die Nachlässe von Pfr. Zauleck und Gädeke herangezogen werden, die sich im Landeskirchlichen Archiv gefinden. Eine erste Orientierung über die Geschichte der Kirchengemeinde gibt die Festschrift "300 Jahre Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit", 1957 sowie die zahlreichen Veröffentlichungen über Johannes Zauleck.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.104 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.104, Akte Nr. ...".
Wolfgang Günther
Literatur (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 3. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2019
Bestand
"300 Jahre Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Wetter-Freiheit", v. Pfr. Gädeke, 1957
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.