Mainz, 1593.08.04. (Richter Anshelm). Eheberedung zwischen Wendel Fleck von Johannisberg (S. Johann Bergk) und Eva, Martin Reitzen Ww. Die Kinder der Ww. aus der genannten Ehe, Peter, Kaspar und Elisabeth erhalten je 100 fl. und im ganzen an Silbergeschirr 100 fl. als Vaterteil (Gebrauch des Geschirrs durch die Eheleute vorbehalten). Die zwei Kinder des Bräutigams aus voriger Ehe sind aus ihrem Mutterteil abgefunden; sein anwesender Sohn bzw. Tochtermann Johann Fleck und Konrad Müller von Winkel bezeugen dies. Stirbt der Mann zuerst, so erhält sie aus einer Nahrung 150 fl.; stirbt sie vor ihm, so erhält er aus ihrer Nahrung 75 fl. Z.: 1) des Mannes: Sein Sohn und Tochtermann obengenannt, ferner Johann Berg, Waldpott und Schultheiss zu Johannisberg, und Georg Hold; 2) der Kinder der Ww.: Meister Gerhard Wolf, Bildhauer, und Michael Deuren, Wagner, als Vormünder, Georg Ganß, Hans Kast und Gerhard Bierbaum, der Kinder "nechst Vormundt"; 3) der Hochzeiterin: Konrad Feist, Kaspar Albach.

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