Das Straßburger Hofgericht verurteilt auf Klage des Klosters Allerheiligen den Nikolaus, genannt Höpfer aus Waldulm, dazu, dass er verpflichtet sein solle, das genannte Kloster wieder in den ungestörten Besitz einer von demselben auf dem sogenannten Küreicherin Gut zu Waldulm beanspruchten Gült zu setzen.