Maria Jakobe von Münchau, geb. von Seiboldsdorf auf Münchsdorf, Witwe, bekundet, dass sie als einzige und rechtmäßige Erbin ihres verstorbenen Bruders Veit Erasmus von Seiboldsdorf auf Münchsdorf an dessen Witwe Rebecca, geb. von Freyberg zu Hohenaschau, ihre Schwägerin, entsprechend dem gemeinen Landesbrauch aus der dieser in ihrem Heiratsvertrag verschriebenen Widerlegung in Höhe von 2000 Gulden auf Lebenszeit 100 Gulden Zins zuzüglich eines ihr im brüderlichen Testament vermachten Leibgedings von weiteren 100 Gulden - insgesamt jährlich 200 Gulden bayerischer Landeswährung - jährlich auf Petri und Pauli [= 29. Juni] in deren Hauswohnung innerhalb oder außerhalb des Landes entrichten wird. Weil sowohl das Wittumgeld als auch das Leibgeding auf dem Schloss Münchdorf samt zugehöriger Hofmark verschrieben waren, dieser Besitz aber von Graf Joachim zu Ortenburg zu Lehen rührt und die Aussteller die Belehnung bislang nicht richtig machen konnte, verhypothekiert sie stattdessen näher bezeichnete Eigengüter zu Dellendorf, Tabeckendorf, Grafendorf, Perbing, Asbach, Püchl, Leiblfing, Osterndorf und Arnstorf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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