Werden.-Johann Georg von Syberg, Erbherr zu Wischlingen bekundet, dass Abt Benedikt ihn nach dem Tod der Äbte Theodor und Simon wiederum mit dem Hülshof zu Marten und dessen Zubehören im Kirchspiel Lütgendortmund und Dortmund-2 Mühlen, Kotten Meers, 2 Kotten auffm Berge, Waecke oder Woisthof, Rindelshense gen. das Kloster, Drittel eines Kottens auf der Becke-zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Arnold Lukas Mallinckrodt, Advokaten, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort und Johann Heinrich Nessel, Richters in Byfang. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten