Bürgrechtsbrief für Werner Freiherr von Zimmern mit seiner Herrschaft Oberndorf, deren Schlösser und Städte der Stadt Rottweil offen sein sollen; der Abzug, den seine Erben, wenn sie nicht im Bürgrecht bleiben wollen, zu zahlen haben, soll 1000 Gulden beantragen; dabei nähere Bestimmungen für den Fall entstandener Streitigkeiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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