Bürgrechtsbrief für Werner Freiherr von Zimmern mit seiner Herrschaft Oberndorf, deren Schlösser und Städte der Stadt Rottweil offen sein sollen; der Abzug, den seine Erben, wenn sie nicht im Bürgrecht bleiben wollen, zu zahlen haben, soll 1000 Gulden beantragen; dabei nähere Bestimmungen für den Fall entstandener Streitigkeiten.