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Hermann Zurgeist, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt am 26. Januar 1621, dass zwischen der Witwe Agneten (Agnes) Schwiekers in Böntrup (bei Wadersloh) und ihren beiden aus letzter Ehe stammenden Söhnen Steffen und Hermann einserseit und ihren aus erster Ehe stammenden Sohn Henrich zum anderen für Abt Hermann Zurgeist als Erb- und Gutsherr wegen Abtretung, Überlassung und Annahme des Erbes ein Vergleich getroffen worden sei, den er hiermit bestätige. Es folgen Ausführungen zur genauen Aufteilung des Schwiekers Erbe, in denen u.a. 100 Reichstaler aus der Erbschaft an Henrich Schwiekers fallen, der inzwischen eine eigene Behausung errichtet hatte. Das eigentliche Erbe geht aber an Steffen Schwiekers. Zeugen: Thonnies Schulte. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Notar Johannes Lindenkampff bezeugt am 28. April 1650, dass er aus dem Erben Knopfe zu Schachtrup 25 Reichstaler über Zession aus den Händen des Notars Gottfried Laerbergs, wie auch des Vogts Berndt Stollmann und Jobst Guttydt in Beckum von seinem Schwager einige Gelder an sich gebracht habe. Da ihm der verstorbene Henrich Schwieker noch einiges an Geld schuldig gewesen sei, habe er aus dieser Verschreibung 50 Reichstaler aus Schwiekers Erbe zu fordern, wofür er bis zur Loskündigung von der Ulenschräders Pacht jährlich drei Scheffel Roggen und drei Scheffel Gerste zu erheben habe. Vermerk über die Einlieferung der 50 Reichstaler durch den Notar Johannes Lindenkampff von 1656

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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