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Einhaltung und Änderung der Schonzeiten für Wild und Vögel in den Jagdgebieten des Forstbezirks
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Enthält u.a.: Qu.8: Eine Übersicht über die Regelung der Schonfristen des Wildes in Anlehnung an die Schonvorschriften von Preußen und Bayern, 1909; Gewährung von Schuss- und Fanggeldern für Raubtiere und -vögel