Der Krone und der Reiche Schweden Rat, Kanzler und bevollmächtigter Legat in Deutschland und bei den Armeen Axel Oxenstierna (Ochsenstirn), Freiherr zu Kimito (Kinitho), Herr zu Fiholm (Fiholmen) und Tydö (Tydoen), Ritter, überträgt und schenkt eingedenk der dem + König [Gustav II. Adolf von Schweden] geleisteten Dienste und in der Hoffnung auf der designierten Königin und Erbprinzessin [Christine] noch zu leistende Dienste Graf Georg Friedrich d. J. von Hohenlohe[-Waldenburg-Schillingsfürst] Herr zu Langenburg, und dessen Erben namens der Krone Schweden kraft seines Amtes als Legat die Kommende Kapfenburg bei Nördlingen in Schwaben mit allen Zugehörden, wie sie die Krone Schweden durch das Kriegsrecht (iure belli) erworben hatte, behält dieser jedoch die Oberhoheit (das ius superioritatis) vor. Die Kommende ist als Gnadengeschenk zu empfangen und jeweils als Erblehen zu muten (recognosciren). Graf Georg Friedrich hat als Vasall und Lehenmann der Krone Schweden hierüber einen Spezialrevers ausgestellt. Der A. setzt ihn in Besitz der Kommende und befiehlt allen Befehlshabern, Offizieren und Soldaten der Krone Schweden, ihn ruhig in diesem Besitz zu belassen und darin zu schützen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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