Jörg Deutschlin zu Heimsheim, wegen verschuldeter Sachen gef. zu Heimsheim, dazu verurteilt, das Herzogtum Württemberg zu verlassen und sein Leben lang nicht zurückzukehren, einen [Rechts]handel mit einem Württemberger durch seinen Bevollmächtigten in Württemberg führen zu lassen und das gesprochene Recht anzuerkennen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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