[1525] Dez. 29 (Fr nach Thomas fünffzehenhundert und in dem fünffzehenhundersten Jare) Die Brüder Konrad [XI.] (#50) und Kaspar (#51) Adelmann von Adelmannsfelden, Kaspar von Hürnheim, alle drei Domherren zu Augsburg und Eichstätt, sowie Sigmund Findenweg, Vikar des Domstifts zu Eichstätt, alle Testamentsverwalter (Testamentarier und Geschefftiger) des +Bernhard Adelmann (#49), ebenfalls Domherr der beiden gen. Stifter, bestätigen die Stiftung eines als Seelgerät dienenden Bruderhauses in der Eichstätter Vorstadt, die der Verstorbene aufgerichtet und zum Teil schriftlich festgehalten hat, durch seinen Tod aber nicht mehr beurkunden konnte: Bernhard Adelmann errichtet zum Lob Gottes, zur Ehre der Jungfrau Maria und des Märtyrers St. Sebastian und zum Trost aller armen Seelen eine Stiftung, Ordnung und Seelgrät und bestimmt folgendes: 1) Widmung des beim Spital zu Eichstätt in der Vorstadt an der Altmühl gelegenen, auf Bernhards Grund und Boden mit seinen Mitteln erbauten Hauses zum Bruderhaus für 12 hausarme Männer und 2 sie bedienende Mägde. 2) Bestellung, Aufgaben und Besoldung des für Aufsicht und Verwaltung zuständigen Hausmeisters und der beiden Pfleger, von denen einer vom Bischof von Eichstätt aus dem Domkapitel, der andere aus dem Inneren Rat der Stadt Eichstätt zu erwählen ist. 3) Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufnahme als Pfründner. 4) Verbot der Aufnahme von Epileptikern, Aussätzigen, Bettnässern (pedtriß), Taubstummen (stum Thor), Schwachsinnigen, Blinden, Syphiliskranken (mit den Frantzosen belestigt) sowie derjenigen, die weder im Hochstift noch hinter denen von Adelmann ansässig sind. 5) Möglichkeit zur Rückkehr zum Handwerk für Wiedergenesene und Entfernung unfriedlicher und unkeuscher Bewohner, gleichgültig, auf wessen Empfehlung sie kamen. 6) Recht zur Benennung von Pfründnern: der Bischof von Eichstätt für 2, das dortige Domkapitel für 2, der Innere Rat für 6 und die Familie des Stifters für 2 Personen. 7) Pflege von Kranken durch ein Bad alle 3 Wochen und Einweisung von Siechen in die Siechenstube. 8) Speiseplan für die einzelnen Wochentage und Schweigegebot bei Tisch. 9) Verbot, Speisen und Gegenstände außer Haus zu bringen und das Haus ohne Erlaubnis des Meisters zu verlassen. 10) Gebot zu friedfertigem und ehrsamem Umgang. 11) Verpflichtung zu täglichem Gebet, u.a. morgens vor dem [Morgen-]Essen in der St. Sebastianuskapelle an (ob) dem Grab des Stifters 25 Vaterunser, 25 Ave Maria, 3 Glaubensbekenntnisse, vor und nach dem Früh- und dem Nachtmahl je 1 Vaterunser und 1 Ave Maria, und Teilnahme an allen Messen in der gen. Kapelle. 12) Zuweisung von weiterem Stiftungsgut und Almosen zur Gült und ihre Verwendung zum Nutzen des Hauses, z.B. zur baulichen Unterhaltung. Einkauf und Unterbringung zusätzlicher Pfründner. 13) Regelung des Erbfalls von Pfründnern. 14) Verlesung und Aushang des die Pfründner betreffende Teils dieser Ordnung. 15) Verbot, Pfründner gegen Geld aufzunehmen. 16) Jährliche Rechnungslegung durch den Hausmeister um den 2. Februar (Lichtmess) auf dem Rathaus zu Eichstätt in der Ratsstube vor den Anwälten des Bischofs, des Domkapitels, des Inneren Rates und den Pflegern. 17) Verordnung des Bischofs von Eichstätt, des Dekans und des Domkapitels, der Bürgermeister und des Inneren Rats der gen. Stadt zu Verwaltern und Aufsehern über das Bruderhaus und die Einhaltung seiner Ordnung. 18) Vereidigung eines neuen Hausmeisters. 19) Erwerb von Zinsen und Gülten zur Unterhaltung der Stiftung durch den Stifter: 192 1/2 fl ewige Gült auf Wiederkauf vom Bischof von Eichstätt, 3 Tagwerk Wiesmahd in der Solnaw von Michel und Wibelt Fursich, zu Meilenhofen 1 Hof samt zugehörigen Selden, Gütern, Hofstätten und einer Fischgrube, den Christoph Baur (Pawr) gen. Kleeberger gegen eine gen. Gült, Weisat, Hühner und Gänse zu Erblehen besitzt, 1 Hofraite, von der der Wirt Stefan Falkner (Valckner) die Gült, Weisat und 1 Fastnachtshenne reicht, sowie Weisat, Gülten und Fastnachtshühner des Hans Hum[m]el, des Enderlein Toll, des Klas Herttel, des Jörg Kracher und des Tollinger. - Die A. bestätigen diese Ordnung und legen zu deren Absicherung aus dem Gut des Verstorbenen nach dessen Willen gegen 100 fl jährlichen Zins nochmals 2000 fl bei der Kammer des Bischofs Gabriel [von Eyb] zu Eichstätt an, so dass sich der jährliche Ertrag der Stiftung auf 292 1/2 fl beläuft. Von den 100 fl Zins haben die Geistlichen an der Pfarrei Unserer [Lieben] Frau jährlich 5 fl zu erhalten, damit in der gen. Sebastianuskapelle an den gebotenen Feiertagen eine Messe und sonntags während der Messe das Evangelium gelesen werden. Ferner erhalten davon vor Weihnachten, wenn die Stadtsteuer eingezogen wird, 63 hausarme und bedürftige Einwohner, Bürger und Bürgerinnen von Eichstätt je 32 d, das sind zusammen 8 fl. Vom Rest ist Korn zu kaufen, in dem vom +Schwager (Bruder, Schwager unnd Herrn) des Stifters erbauten [Getreide-]Kastenhaus bis zu einem Wert von 500 fl anzusammeln und in Zeiten der Teuerung mit Gewinn an die Einwohner und Bürger zu Eichstätt zu verkaufen. Vom Ertrag ist dann jeweils wieder wohlfeil Korn zu kaufen und in Zeiten der Teuerung zu verkaufen. Der erzielte Gewinn fällt halb an das Bruderhaus, halb an fromme, arbeitsame und redliche Arme. - Bischof Gabriel [von Eyb], das Domkapitel sowie Bürgermeister und Rat willigen in die Stiftung ein. Siegler: 1-3) die A., wobei Sigmund Findenweg die Sg. der anderen Aussteller mit gebraucht, 4) Gabriel [von Eyb], Bischof von Eichstätt (Unser Secret Innsigell), 5) das Domkapitel von Eichstätt (Capitels Innsigel ad causas), 6) der Rat der Stadt Eichstätt (gemeiner Stat Eystet Innsigel) Ausf. Perg.-Libell, 12 Bll. an schwarz-gelber Seidenschnur - 6 Sg., 1. und 3. besch., 2. und 4. abg. - Rv. Altsignatur(en): Numero 315; - Nro. 8; - VII 8 Bem.: Eine Datierung auf 1515, wie sie im Repertorium A fol. 3'-4 vorgenommen wurde, kommt nicht in Frage, da Bernhard Adelmann erst am 16. Dez. 1523 verstarb. Eine Kopie der Urkunde im StA Nürnberg, Eichstätter Akten Nr. 1644 (Rep. 190A), trägt laut PL 13 das Datum 1525, ebenso die unten gen. Abschr. C. - Druck: Johann Baptist Götz, Stiftungsbrief des Bruderhauses St. Sebastiani in Eichstätt. In: Sammelblatt des Historischen Vereins Eichstätt 8, 1893, S. 70-90 nach der Abschr. C "im Besitz des Magistrats" von Eichstätt, Ende 16./Anfang 17. Jh. - Freundlicher Hinweis des Kollegen Dr. Gerhard Rechter, StA Nürnberg.

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