Peter Schenkel, Wagner (wagener), Bürger zu Mergentheim (Mergetheim), und seine Ehefrau Els beurkunden, daß sie Herrn Albrecht von Gebsattel, Komtur (comethur), und den Brüdern des Deutschen Hauses zu Mergentheim einen jährlichen Zins, der am St. Walpurgistag oder 8 Tage zurvor bzw. danch fällig wird, in Höhe von 2/12 rheinische Gulden (reinischer gulden), auf ihrem Haus in der Burggasse (burgkgassen) oben bei Peter Raben, in dem der Jude Mosse gewohnt hatte, für 50 rheinische Gulden verkauft haben; des weiteren wurde ein Rückkaufsrecht der A. für diesen Zins vereinbart, wobei 1 Gulden mit 20 Rheinischen Gulden abgelöst werden muß.