Johann, Erzbischof zu Trier, vermittelt eine Eheberedung zwischen Johann, Herr von Lier (Lyer), Herr zu Beechen, Ranst und Esch auf der Sauer, kaiserlicher Rat, Kriegskommissar in deutschen Landen und Statthalter im Herzogtum Luxemburg und in der Grafschaft Chiny, und Anna, geb. zu Isenburg, Witwe zu Manderscheid und Blankenheim, Frau zu Berburg, Zolver und Berus. Johann stattet seine Ehefrau aus mit genannten Herrschaften und Einkünften in Brabant und Seeland und mit der Hälfte von Schloß und Herrschaft Esch a. d. Sauer sowie mit 10 000 brabantischen oder Carolus -Gulden. Anna bringt in die Ehe ein: die Herrschaft Zolver und Differdingen und das Schenkenamt samt Gefällen zu Diedenhofen, die Herrschaft Berus mit 3000 Franken jährlich aus der Rentmeisterei Sierck, die halbe Herrschaft Berburg, vorbehaltlich der Rechte Dietrichs d. Ä., Grafen zu Manderscheid und Blankenheim, daran für den Fall, daß er sie überlebt, sowie ihren Anteil der Herrschaft Fels, weiterhin 400 Goldgulden vom Zoll zu Engers und 100 Goldgulden jährlich vom Hof zu Thommen aus der Morgengabe ihres ersten Gatten Franz, Graf zu Manderscheid. Falls Anna ihren Gemahl überlebt, ist ihr die Hälfte von Schloß und Herrschaft Esch a. d. Sauer nebst 1000 Goldgulden als Wittum zugesagt, im umgekehrten Fall kann Johann die Herrschaft Zolver und Differdingen mit ebensoviel Einkünften nutzen. Über die Fahrhabe und die Erbrechte von Kindern, die zu denen Annas aus erster Ehe noch hinzukommen würden, werden weitere Bestimmungen getroffen. Es gilt das Landrecht der Herzogtümer Luxemburg bzw. Lothringen. Die künftigen Ehepartner unterzeichnen eigenhändig. Unbegl. zeitgenöss. Abschr., Pap.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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