Die Prolongierung der mit des Königs in Preußen Majestät anno 1727 errichteten Konvention sowohl als des Kommerztraktats de anno 1728, ingleichen die Abstellung der seither einigen Jahren in Kammer- und Kommerziensachsen sich geäußerten Gravamina, Bd. 8

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Sächsisches Staatsarchiv
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