Besitzstreit. Streitgegenstand ist ein Erbgut im Dorf Brück, Amt Altenahr, Erzstift Köln. Der Appellant erklärt, die damaligen Inhaber hätten das Gut 1584 seiner Mutter Catharina Mirbach und deren Erben aus der Ehe mit Conrad von Friemersdorf gen. Pützfeld zediert. Einige Jahre später sei es in seinen Besitz übergegangen, den er seither immer ausgeübt habe. Er verwahrt sich damit gegen die Darstellung, Wilhelm Münster habe das Gut 1570 von den vorigen Inhabern gekauft und habe sich nach deren Tod 1584 in das Gut immittieren lassen. Der Rechtsstreit geht lediglich um die Frage der Possession. Die Appellaten erklären, sie seit 1584 innegehabt zu haben, wenn auch mit Störungen durch den Appellanten, gegen den sie wegen Vorenthaltung des Besitzes (retenta possessio) erfolgreich geklagt hatten. Auch der Appellant macht für sich früheren Besitz geltend und verweist darauf, ein anderweitiger Verkauf habe ohne seine Zustimmung als Inhaber des Hauses Pützfeld, von dem das Gut lehensrührig und kurmedig sei, nicht stattfinden können. Er erhebt Attentatsvorwurf, weil die Appellaten sich, gestützt auf einen Exekutionsbescheid der Vorinstanz, während der RKG-Appellation gewaltsam in den Besitz der Güter setzten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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