Besitzstreit. Streitgegenstand ist ein Erbgut im Dorf Brück, Amt Altenahr, Erzstift Köln. Der Appellant erklärt, die damaligen Inhaber hätten das Gut 1584 seiner Mutter Catharina Mirbach und deren Erben aus der Ehe mit Conrad von Friemersdorf gen. Pützfeld zediert. Einige Jahre später sei es in seinen Besitz übergegangen, den er seither immer ausgeübt habe. Er verwahrt sich damit gegen die Darstellung, Wilhelm Münster habe das Gut 1570 von den vorigen Inhabern gekauft und habe sich nach deren Tod 1584 in das Gut immittieren lassen. Der Rechtsstreit geht lediglich um die Frage der Possession. Die Appellaten erklären, sie seit 1584 innegehabt zu haben, wenn auch mit Störungen durch den Appellanten, gegen den sie wegen Vorenthaltung des Besitzes (retenta possessio) erfolgreich geklagt hatten. Auch der Appellant macht für sich früheren Besitz geltend und verweist darauf, ein anderweitiger Verkauf habe ohne seine Zustimmung als Inhaber des Hauses Pützfeld, von dem das Gut lehensrührig und kurmedig sei, nicht stattfinden können. Er erhebt Attentatsvorwurf, weil die Appellaten sich, gestützt auf einen Exekutionsbescheid der Vorinstanz, während der RKG-Appellation gewaltsam in den Besitz der Güter setzten.
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Besitzstreit. Streitgegenstand ist ein Erbgut im Dorf Brück, Amt Altenahr, Erzstift Köln. Der Appellant erklärt, die damaligen Inhaber hätten das Gut 1584 seiner Mutter Catharina Mirbach und deren Erben aus der Ehe mit Conrad von Friemersdorf gen. Pützfeld zediert. Einige Jahre später sei es in seinen Besitz übergegangen, den er seither immer ausgeübt habe. Er verwahrt sich damit gegen die Darstellung, Wilhelm Münster habe das Gut 1570 von den vorigen Inhabern gekauft und habe sich nach deren Tod 1584 in das Gut immittieren lassen. Der Rechtsstreit geht lediglich um die Frage der Possession. Die Appellaten erklären, sie seit 1584 innegehabt zu haben, wenn auch mit Störungen durch den Appellanten, gegen den sie wegen Vorenthaltung des Besitzes (retenta possessio) erfolgreich geklagt hatten. Auch der Appellant macht für sich früheren Besitz geltend und verweist darauf, ein anderweitiger Verkauf habe ohne seine Zustimmung als Inhaber des Hauses Pützfeld, von dem das Gut lehensrührig und kurmedig sei, nicht stattfinden können. Er erhebt Attentatsvorwurf, weil die Appellaten sich, gestützt auf einen Exekutionsbescheid der Vorinstanz, während der RKG-Appellation gewaltsam in den Besitz der Güter setzten.
AA 0627, 4458 - P 814/2541
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VII: P-R
Reichskammergericht, Teil VII: P-R >> 1. Buchstabe P
1610 - 1612 (1600 - 1616)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dietrich von Friemersdorf gen. vom und zum Pützfeld, Pützfeld, (Bekl.) Beklagter: Erben des Wilhelm Münster, nämlich Reiner Münster, Altenahr; Anton Münster; Johann Fabritius, Altenahr; die Vollmacht unterschreiben: Carolus Feichertz, Rentmeister zu Arburg; Richardus Oertzen; Hilger Rutger; Antonius Münster; Christoph Eschs; Johann Fabre; Georg Rutger, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Christoph Riecker 1610 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Konrad Lasser 1610 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Offizial der archidiakonalen Propstei Bonn 1600 - 1602 ? 2. Kurkölnischer Offizial 1602 - 1610 ? 3. RKG 1610 - 1612 (1600 - 1616) Beweismittel: Acta priora (Q 5 * , 6 * , 7 * ). Urkunde der Schöffen des Dingstuhls Brück, 1610 (Q 13). Beschreibung: 4 Bde., 11,5 cm; Bd. 1: 3,5 cm, 60 Bl., lose, Q 1 - 4 , 8 - 15, 3 Beil.; Bd. 2: 3,5 cm, 223 Bl., geb.; Q 5 * ; Bd. 3: 3 cm, 167 Bl., geb.; Q 6 * ; Bd. 4: 1,5 cm, 65 Bl., geb.; Q 7 * .
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:17 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil VII: P-R (Bestand)
- 1. Buchstabe P (Gliederung)