Bruder Heinrich von Mässing ("Mezingen"), Landkomtur ("provincialis") des Deutschen Orden in Franken, beurkundet: Jutta, die Witwe des Ritters Albert von Gauerstadt ("Guberstat"), hat von Konrad von Schwanfeld ("Swanevelt") 2 Hufen in Kützberg ("Chutzelspur") um 24 Pfund Heller erworben. Diese Hufen bewirtschaftet Dietrich auf dem Anger gegen einen jährlichen Zins von 8 Malter Roggen ("siligo"), 1 Malter Erbsen und 4 Malter Hafer Kützberger Maß. Die Hufen hat sie nun als Ausgleich für die Sünden ihres Ehemannes den Brüdern in der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") übergeben. Jutta von Gauerstadt erhält diese Hufen gegen einen jährlichen Zins von 1 Malter Hafer Kützberger Maß zu Erbrecht zurück. Außerdem erhält die Kommende von ihnen die seit alters üblichen Abgaben, die gemeinhin Weisungen genannt werden, damit sie den Bauern ("coloni") besser vorstehen kann. Jutta von Gauerstadt kann über die Hufen und den darauf lastenden Zins zu Lebzeiten oder testamentarisch frei verfügen. Zeugen: Der vormalige Abt des Klosters Bildhausen ("Bildehusen") Ludwig sowie aus der Deutschordenskommende in Münnerstadt der Komtur Berlwinus, die Priesterbrüder Gunter und Hartung sowie die Brüder Degeno, Gerhard von Steckelburg und der Cellerar Heinrich. Actum 1279 in vigilia apostolorum Petri et Pauli. Aussteller: Landkomtur. Empfänger: Jutta von Gauerstadt