Maximilian I. beurkundet Vergleich in Streit zwischen Johann Graf von Sonnenberg, Landvogt in Schwaben, und Hartmann [von Burgau], Abt, und Konvent zu Weingarten betreffen Vogtei und Schirm über das Kloster. Der Aussteller und Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz, hatten Kommission auf die kaiserlichen Räte Hans Jakob von Bodman d.Ä. und Walter von Andlau erteilt. Der Schirm bleibt bis zur Auslösung der Landvogtei bei dem Truchsessen, die Kosten für Pferde, Jäger und Kriegsknechte werden auf 150 fl rh pro Jahr pauschaliert. Dazu kommen bestimmte Naturalien, die für den Schirm entrichtet werden. Die Hintersassen des Klosters können die Dienste, die sie dem Landvogt auf das Schloß Ravensburg schuldig sind, in Geld bezahlen. Weitere Bestimmungen betreffend die Jurisdiktion über die Leibeigenen des Klosters bzw. für die Streitigkeiten zwischen Gotteshausleuten und den Untertanen der Landvogtei, Zuständigkeit des Brudergerichts, Malefizdelikte, innerhalb der Klostermauern begangene Frevel, Besetzung des Ammannamts in Altdorf u.a.m.