Holzfrevel des Gemeindevierers Georg Bauer in Oberartelshofen
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E 49/II Nr. 1358
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
16.01.1786 - 03.03.1786
Enthält:
1786 Januar 16: Schreiben des Schustermeisters Johann Loos aus Artelshofen an (Johann) Sigmund Haller in Nürnberg.
Anzeige, dass der Gemeindevierer Georg (!) Bauer eigenmächtig einen Schleißbaum aus dem Gemeindeholz an den Amtsknecht abgegeben hat. Schreiber ist Holzschauer in Artelshofen. Die Anzeige beim Verwalter erbrachte lediglich den Verweis, sich an die Herrschaft zu wenden.
1786 Januar 26: Schreiben des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an Verwalter (Johann Konrad) Gröschel, Artelshofen.
Verschieden Punkte, u.a. die Bierdümpfelischen Eheleute, welche angesichts der frühzeitigen Niederkunft der Frau offensichtlich vorehelichen Verkehr gehabt haben, daher zu bestrafen sind. - Der Vierer Georg (!) Bauer hat sich nicht entblödet, eigenmächtig einen Schleißbaum herauszugeben. Bauer ist zu bestrafen, falls die Sache zutrifft. Die Gemeindevierer und die Holzschauer sind zu besserer Observanz anzuhalten.
1786 Januar 30: (Konzept und Reinschrift) Protokoll, Artelshofen.
Es wurden vorgeladen die beiden Vierer, nämlich Jacob Pickel zu Unter-, und Hans (!) Bauer zu Oberartelshofen, wie auch die beiden Holzschauer, nämlich Hans Maul zu Unter - und Johann Looß zu Oberartelshofen wegen der unberechtigten Abgabe eines Schleißbaums aus dem Oberartelshofener Gemeindewald an den Amtsknecht durch den Vierer Bauer.
Von Herrschafts wegen wird Bauer eine Strafe von 2 Gulden diktiert.
Der Amtsknecht hatte für seine Beaufsichtigung der Gemeindeanger den Baum als Belohnung/Entschädigung verlangt, was ihm der Holzschauer Loos abschlug, der Vierer Bauer aber dann gestattete. Die Oberartelshofener Gemeinde war - bis auf Loos und ein oder zwei Andere - dafür, sodass Bauer im Beisein des Erhard Windisch von Oberartelshofen dem Amtsknecht einen kleinen, unbedeutenden Schleißbaum in der sogenannten Thorleiten zuwies.
Bauer bittet um Nachlass bei der Strafe und führt nun Klage über die Nachlässigkeit des Loos bei seinen Aufgaben. So habe Loos den Georg Schmidt zu Oberartelshofen beim Abhauen einer dürren Tanne erwischt, sei aber nicht eingeschritten.
Letztendlich versprechen Beide, künftig nichts mehr ohne Vorwissen der Verwaltung unternehmen zu wollen.
1786 Januar 30: Tenor der Äußerungen Vollands vom 26. Januar, publiziert unter vorstehendem Datum.
1786 Februar 19: (Konzept und) Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Hieronymus-Wilhelm-Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei das Protokoll (s.o.). Der Loos hatte, also, wie sich ergibt, sehr wohl Kenntnis von der Sache gehabt.
Der Vorwurf, Verwalter habe ihn, Loos, einfach an die Herrschaft verwiesen, ohne sich selbst um die Angelegenheit kümmern zu wollen, hat einen ganz anderen Grund: Loos hatte schon öfter derartige Anzeigen vorgebracht, am nächsten Tag aber meist widerrufen. Deshalb riet ihm Schreiber, doch wenigstens ein einziges Mal an die Herrschaft zu schreiben.
1786 März 3: Extrakt eines Reskripts.
Bauer und Loos sind in die Rug zu schreiben, damit bei kommender Gemein-Rechnung eine geeignete Bestrafung vorgenommen werden kann.
Dabei:
1751 Januar 8: Extrakt aus einem Schreiben des B(althasar) A(ugust) Caesar (= Nr. 1684).
(Nr.) 10.) Die Strafe wegen Holzfrevels ist in der Gemeindeordnung enthalten. Die gnädige Herrschaft ist damit einverstanden, dass der Amtsknecht die Aufsicht führt, weswegen er von den anfallenden Strafgeldern einen Anteil erhalten kann.
1786 Januar 16: Schreiben des Schustermeisters Johann Loos aus Artelshofen an (Johann) Sigmund Haller in Nürnberg.
Anzeige, dass der Gemeindevierer Georg (!) Bauer eigenmächtig einen Schleißbaum aus dem Gemeindeholz an den Amtsknecht abgegeben hat. Schreiber ist Holzschauer in Artelshofen. Die Anzeige beim Verwalter erbrachte lediglich den Verweis, sich an die Herrschaft zu wenden.
1786 Januar 26: Schreiben des U(lrich) N(ikolaus) Volland, Nürnberg, an Verwalter (Johann Konrad) Gröschel, Artelshofen.
Verschieden Punkte, u.a. die Bierdümpfelischen Eheleute, welche angesichts der frühzeitigen Niederkunft der Frau offensichtlich vorehelichen Verkehr gehabt haben, daher zu bestrafen sind. - Der Vierer Georg (!) Bauer hat sich nicht entblödet, eigenmächtig einen Schleißbaum herauszugeben. Bauer ist zu bestrafen, falls die Sache zutrifft. Die Gemeindevierer und die Holzschauer sind zu besserer Observanz anzuhalten.
1786 Januar 30: (Konzept und Reinschrift) Protokoll, Artelshofen.
Es wurden vorgeladen die beiden Vierer, nämlich Jacob Pickel zu Unter-, und Hans (!) Bauer zu Oberartelshofen, wie auch die beiden Holzschauer, nämlich Hans Maul zu Unter - und Johann Looß zu Oberartelshofen wegen der unberechtigten Abgabe eines Schleißbaums aus dem Oberartelshofener Gemeindewald an den Amtsknecht durch den Vierer Bauer.
Von Herrschafts wegen wird Bauer eine Strafe von 2 Gulden diktiert.
Der Amtsknecht hatte für seine Beaufsichtigung der Gemeindeanger den Baum als Belohnung/Entschädigung verlangt, was ihm der Holzschauer Loos abschlug, der Vierer Bauer aber dann gestattete. Die Oberartelshofener Gemeinde war - bis auf Loos und ein oder zwei Andere - dafür, sodass Bauer im Beisein des Erhard Windisch von Oberartelshofen dem Amtsknecht einen kleinen, unbedeutenden Schleißbaum in der sogenannten Thorleiten zuwies.
Bauer bittet um Nachlass bei der Strafe und führt nun Klage über die Nachlässigkeit des Loos bei seinen Aufgaben. So habe Loos den Georg Schmidt zu Oberartelshofen beim Abhauen einer dürren Tanne erwischt, sei aber nicht eingeschritten.
Letztendlich versprechen Beide, künftig nichts mehr ohne Vorwissen der Verwaltung unternehmen zu wollen.
1786 Januar 30: Tenor der Äußerungen Vollands vom 26. Januar, publiziert unter vorstehendem Datum.
1786 Februar 19: (Konzept und) Schreiben des (Verwalters) Johann Conrad Gröschel, Artelshofen, an die Hieronymus-Wilhelm-Ebnerische Fideikommissadministration in Nürnberg.
Anbei das Protokoll (s.o.). Der Loos hatte, also, wie sich ergibt, sehr wohl Kenntnis von der Sache gehabt.
Der Vorwurf, Verwalter habe ihn, Loos, einfach an die Herrschaft verwiesen, ohne sich selbst um die Angelegenheit kümmern zu wollen, hat einen ganz anderen Grund: Loos hatte schon öfter derartige Anzeigen vorgebracht, am nächsten Tag aber meist widerrufen. Deshalb riet ihm Schreiber, doch wenigstens ein einziges Mal an die Herrschaft zu schreiben.
1786 März 3: Extrakt eines Reskripts.
Bauer und Loos sind in die Rug zu schreiben, damit bei kommender Gemein-Rechnung eine geeignete Bestrafung vorgenommen werden kann.
Dabei:
1751 Januar 8: Extrakt aus einem Schreiben des B(althasar) A(ugust) Caesar (= Nr. 1684).
(Nr.) 10.) Die Strafe wegen Holzfrevels ist in der Gemeindeordnung enthalten. Die gnädige Herrschaft ist damit einverstanden, dass der Amtsknecht die Aufsicht führt, weswegen er von den anfallenden Strafgeldern einen Anteil erhalten kann.
Archivale
Indexbegriff Person: Bauer, Georg
Indexbegriff Person: Bauer, Hans s Georg
Indexbegriff Person: Caesar, Balthasar Augustus
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Haller, Johann Sigmund
Indexbegriff Person: Loos, Hans (Johann) jun
Indexbegriff Person: Loos, Johann (Hans) jun
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Schmidt, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Indexbegriff Person: Bauer, Hans s Georg
Indexbegriff Person: Caesar, Balthasar Augustus
Indexbegriff Person: Gröschel, Johann Konrad
Indexbegriff Person: Haller, Johann Sigmund
Indexbegriff Person: Loos, Hans (Johann) jun
Indexbegriff Person: Loos, Johann (Hans) jun
Indexbegriff Person: Maul, Hans
Indexbegriff Person: Pickel, Jakob
Indexbegriff Person: Schmidt, Georg
Indexbegriff Person: Volland, Ulrich Nikolaus
Indexbegriff Person: Windisch, Erhard
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Gemeindeordnung
Artelshofen - Oberes Dorf, Gemeinholz
Artelshofen, Gemeinholz
Artelshofen, Torleite
Schustermeister, Artelshofen
Holzschauer Artelshofen
Gemeindevierer Artelshofen
Holzfrevel
Amtsknecht Artelshofen
Schleißbaum
Protokoll
Verwalter Artelshofen
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Extrakt
Reskript
Gemeindeordnung
Strafgeld
Rug (Artelshofen)
Gemeinderechnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:03 MESZ