Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Das Hofgericht des Straßburger Archidiakonats ultra Rhenum verurteilt auf Klage des Klosters Allerheiligen den Johann Widergrin, Bürger zu Offenburg, zur Zahlung des von dem Kloster von einem Hause zu Offenburg beanspruchten Erblehenzins.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Das Hofgericht des Straßburger Archidiakonats ultra Rhenum verurteilt auf Klage des Klosters Allerheiligen den Johann Widergrin, Bürger zu Offenburg, zur Zahlung des von dem Kloster von einem Hause zu Offenburg beanspruchten Erblehenzins.