Die Brüder Johann, genannt Kulbach, Engelbrecht und Gotfrid von den Erlen bekunden, daß sie ausgesöhnt sind mit dem Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Hadamar und seinen Dienern, den Brüdern Lotze, Albrecht und Heintze, des Karre von der Langenseine (? seyve?) Sohn und Stiefsöhnen, wegen der Tötung des Heintze Snarrewetzel und der Gefangensetzung seines Bruders Hermann zu Dehrn und Hadamar, ferner mit dem Grafen Gerhard von Diez wegen der Verhaftung (Kommer) des Hermann Snarrewetzel in seinem Gericht, weiter daß die Brüder Dile und Hermann Snarrewetzel, Hebele ihre Schwester und Alheid, die Witwe des + Heintze Snarrewetzel sich ausgesöhnt erklären mit den Brüdern Lotze, Albrecht und Heintze v. d. Langenseine und auch mit dem Grafen Johann von Nassau-Hadamar, sowie mit dem Grafen Gerhard von Diez. Sühnemänner von nassauischer Seite: Wilhelm von Krummenau, Wepeling, Friedrich Knode, Schulteis zu Hadamar, von der anderen Seite: Didrich von Dalen, Johann von Wanscheit, Wepelinge, und Rorich von Jsen. Siegler: Johann Kulbach und 2. Engelbrecht von der Erlen.
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Die Brüder Johann, genannt Kulbach, Engelbrecht und Gotfrid von den Erlen bekunden, daß sie ausgesöhnt sind mit dem Grafen Johann zu Nassau, Herrn zu Hadamar und seinen Dienern, den Brüdern Lotze, Albrecht und Heintze, des Karre von der Langenseine (? seyve?) Sohn und Stiefsöhnen, wegen der Tötung des Heintze Snarrewetzel und der Gefangensetzung seines Bruders Hermann zu Dehrn und Hadamar, ferner mit dem Grafen Gerhard von Diez wegen der Verhaftung (Kommer) des Hermann Snarrewetzel in seinem Gericht, weiter daß die Brüder Dile und Hermann Snarrewetzel, Hebele ihre Schwester und Alheid, die Witwe des + Heintze Snarrewetzel sich ausgesöhnt erklären mit den Brüdern Lotze, Albrecht und Heintze v. d. Langenseine und auch mit dem Grafen Johann von Nassau-Hadamar, sowie mit dem Grafen Gerhard von Diez. Sühnemänner von nassauischer Seite: Wilhelm von Krummenau, Wepeling, Friedrich Knode, Schulteis zu Hadamar, von der anderen Seite: Didrich von Dalen, Johann von Wanscheit, Wepelinge, und Rorich von Jsen. Siegler: Johann Kulbach und 2. Engelbrecht von der Erlen.
170 I, U 567
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1351-1375 >> 1362
1362 Januar 19
Original, Pergament, die beiden Siegel verletzt
Urkunde
ob 1363 Januar 18?; aus Marburg 1884
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:10 MESZ