Hans Steczman und Cunrad Farndorffer erteilen Schiedsspruch zwischen dem neuen Spital und seinen Pflegern einer- und Cuntz Kropff von Steten andererseits, dahin, daß Cuntz Gaißmayr zu Alpershaußen und Ulrich Plömel zu Landecke sich verbürgen für alles rückständige Gült des Cuntz K. an das neue Spital, ferner soll er das Spitalgut entweder bis Lichtmeß verkaufen, oder er soll es bebauen in Jahresfrist.

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Staatsarchiv Nürnberg
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