König Albrecht I. vergilt Erzbischof Wigbold von Köln und den Kölner Kirchen St. Andreas und Maria ad Gradus deren Treue und befreit diese von neuen und alten Zollabgaben auf dem Rhein von Bacharach, Manubach, (Ober-)Diebach und Niederheimbach (Hegenbach) bis Andernach. Dies gilt für Einkünfte, die von deren kirchlichen Besitzungen an Wein und Frucht in Bacherach, (Ober-)Diebach, Manubach und Niederheimbach sowie dazugehörigen Tälern erzielt werden und durch Boten als solche beglaubigt werden. Den Zöllnern am Rhein wird die Beachtung und Einhaltung befohlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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