Kameralamt Leonberg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 63
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1920
Vorbemerkung: Das Kameralamt Leonberg bestand von 1806-1922. Gemäß Verordnung über Neuorganisation der Kameralämter vom 06.06.1819 - Württ. Reg. Blatt von 1819, Seite 293-304 - hat das Kameralamt 1 abgetreten an das Kameralamt Sindelfingen: Bruderhaus, Büßnauer Hof, Büßnauer-Wirtshaus 2. übernommen vom Kameralamt Markgröningen: Hemmingen und Hagmühle. Ferner traten die Forstreviere Heimerdingen und Solitude des Forstamts Leonberg hinzu. Laut Verfügung betr. Änderung der Kameralbezirks-Einteilung vom 06.05.1837 - Reg.. Bl. von 1837, Seite 224 ff - hat das Kameralamt Leonberg 1. übernommen von dem aufgelösten Kameralamt Merklingen: die Orte Friolzheim, Hausen a. d. Würm, Heimsheim, Mahnsheim, Merklingen, Münklingen, Perouse, Weil der Stadt u. Forstrevier Warmbronn 2. abgetreten an das Kameralamt Stuttgart: den Ort Botnang. Durch Verfügung betr. Änderung der Kameralbezirks-Einteilung vom 12.06.1839 - Württ. Reg. Bl. von 1839, Seite 412 - wurden infolge Auflösung des Kameralamts Wiernsheim dem Kameralamt Leonberg die Orte Flacht, Mönsheim mit dazugehörigen Weilern und Wimsheim zugeteilt. Während Akten der Steuereinnehmerei Weil der Stadt und der Stabskellerei Heimsheim zum Bestand des Kameralamts Merklingen genommen wurden, sind einzelne Akten der Kameralämter Merklingen u. Wiernsheim - soweit sie zu einem geschlossenen Vorgang gehören - bei nachstehendem Bestand belassen. Der Bestand umfaßt 442 Büschel = 4,8 lfd. Meter.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
436 Büschel (7,1 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ