Engelbert von Langen, Roleves Sohn, und Elzebeth von Oer, Tochter des verstorbenen Baltazar von Oer, schließen einen Ehevertrag, wonach die Braut ihre Kleidung und Kleinodien mitbringt und als Brautschatz 1000 rheinische Gulden erhält, die in zwei Raten gezahlt werden sollen. Stirbt ihr Bruder Jaspar von Oer ohne Kinder, erhält sie weitere 200 Gulden. Stirbt Elzeben ohne Kinder, gibt Engelbert 500 Gulden an ihre nächsten Erben zurück. Stirbt Engelbert ohne Kinder, behält Elzeben 600 Gulden. Vermittler seitens Engelberts: Johann Stael, Domdechant zu Osnabrück, Roleff und Engelbert von Langen, Gebrüder, Zeiger von Rechteren und von Vorst, Johann von Rechteren und von Almelo, seitens Elzebens: Otto Korff, Domdechant zu Münster, der Ritter Gert Morrien, Godert Ketteler, Jasper von Oer und der Domherr Sander Morrien. am maendage na sunte Scolarice daghe der hilligen junferen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...