Vollmacht der Markgrafen Casimir und Georg von Brandenburg als älteste regierende Brüder für Caspar von Seckendorff, Amtmann in Schönberg, sich auf einen nicht benannten Tag zu Verhandlung der Markgrafen mit ihrem Vetter, Kurfürst Joachim I. von Brandenburg, wegen der Herrschaft, Schloss und Stadt Crossen sowie dem Boberbergischen Ländchen, den Schlössern und Städten Züllichau und Sommerfeld samt andernen zugehörigen Landen und Städten, sowie wegen Verheiratung, Versehung und Ausfertigung etlicher Brandenburgischer Prinzessinnen entstandener Streitigkeiten. - S: A (gemeines Sekretsiegel).

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Staatsarchiv Nürnberg