Berufungssache 1. der Witwe Heine Peick, geb. Katharina Varvick, 2. der Kinder des + Hinrich Bolling und der Elsabe Peick (der Tochter des Beklagten zu 1.), vertreten durch ihre Vormünder Ratsherr Johan Jodefeld, Arndt Peick und Philipp Brandes, später auch 3. der Kinder des + Herman Nagel und der Elsabe Peick, vertreten durch ihre Vormünder Ratsherr Herman Bisping, Kaspar und Erasmus Lutkenbecke, Beklagte ./. Lambrecht Umbgrove, Kläger. Lambrecht Varvick aus Halberstadt, Sohn des Gerhard V., starb in Münster. In seinem Testament setzte er dem Kläger ein Vermächtnis aus. Er verlangt dieses von der Beklagten zu 1. und den Beklagten zu 2. u. 3. als Erben ihrer Mutter Elsabe Peick, da diese bei den Erben des Varvick seien. Die Beklagte zu 1. bestreitet das; nur sie will ein Vermächtnis erhalten haben. Elsabe Peick ist als Erbin eingesetzt. Es wird aber eingewendet, dass der Kläger das Vermächtnis nicht in der vorgesehenen Zeit eingefordert habe, und dass es sich nicht im Nachlass befunden habe.