1384 März 6 (an dem andern suntag in der vasten) C. Erler von Untermulfingen (Undern Mulfingen) stellt folgenden Revers aus: Gegen ihn wurde ein Urteil gefällt in seinen Auseinandersetzungen mit den Herren des Klosters Schöntal wegen einer Gült von 10 ß hl, die ihnen von jenem Gut zusteht, das dem C[onrad] Willolf von Niedermulfingen (Nydern Mvlfingen) Immelhus Fremd (Ymelhus Fremdin) verliehen hatte, die diese Gült dem Kloster als Seelgerät übergab. Der A. verzichtet auf jeglichen Widerspruch und auf alle Rechtsmittel gegen das Urteil. Siegler: auf Bitten des Herrn Eckhard, Oberzellerar (oberkelner) zu Schöntal, und des A. 1) Tierolf Stang, Amtmann zu Jagstberg (Jagsperg), und 2) H. Blümlein (Blümmgen), Edelknechte Ausf. Perg., besch. mit Textverlust, laminiert - 2 Sg. abg. - Rv.: De compositione X sol. in Mulfingen