Erhöhung der Akzise auf die nach den sächsischen bzw. anhaltinischen Orten Ihleburg, Beidersee, Alkendorf und Alsleben gehenden Waren zur Unterbindung des Scheichhandels. Anwendung des Durchgangszolls auf die nach dem kursächsischen Dorf Trippehne gehenden verbotenen oder hochverzollten Waren