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Hofesarchiv von Kerßenbrock (Urkunden) (Bestand)
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Urkunden: Darin Lehnsbriefe (146), Frei- und Ergebebriefe (39), Eheverschreibungen (8); bis zum 16. Jh. zahlreiche Einzelstücke betr. die Familien von Molenbeck, von Hensentorpe, von Dwergen.
Form und Inhalt: Einleitung:
Das vorliegende Urkundenfindbuch umfaßt sowohl den Urkunden-bestand L 4 C v. Kerßenbrock als auch die Kopialbücher und Urkundenverzeichnisse des Bestandes L 114 v. Kerßenbrock (Nr. 9-14).*
Bei den jeweils in der Datumzeile rechts angegebenen Fundstellen bezieht sich "Urkunde: ..." auf den Urkundenbestand. Die Signatur lautet in diesen Fällen L 4 C Nr. ... Die weiteren Fundstellenangaben bedeuten:
1. Zahl vor dem Schrägstrich:
1 = L 114 v. K. Nr. 9
2 = 10
3 = 11
4 = 12
5 = 13
6 = 14
2. Die Zahl nach dem Schrägstrich ist die Blatt- oder Seitenzahl des
Kopialbuches.
Im Findbuch sind die Urkunden bis 1449 im vollen Wortlaut wiedergegeben. Zu beachten ist allerdings, daß bei jüngeren Abschriften von Urkunden - soweit vorhanden - ein Textabdruck zugrundegelegt worden ist, der in der Regel nach dem Original oder einer älteren Abschrift vorgenommen worden ist.
I. Zur Herkunft des Urkundenbestandes
Wie nicht anders zu erwarten, sind die meisten Urkunden des vorliegenden Bestandes für die Familie v. Kerßenbrock ausgestellt.
Es sind aber auch Urkunden anderer Familien eingebracht worden, wenn Besitzübergänge an die Familie v. Kerßenbrock erfolgt sind.
Das trifft insbesondere für die Urkunden der Familie v. Molenbeck zu. Zwischen 1460 und 1471 hat die begüterte Familie v. Molenbeck ihren Besitz zu einem Teil an die Familie v. Kerßenbrock übertragen. Der Besitzübergang ist auf die Heirat der Figge v. Molenbeck mit Requin v. Kerßenbrock zurückzuführen. Die Molenbecks brachten zugleich Urkunden der Familie v. Bega, v. Wierborn und v. Oder-dissen mit ein.
Der Besitz der Familie v. Hensentorp ging 1518 unmittelbar an die Familie v. Kerßenbrock über (vgl. Urkunde vom 1. Mai 1518). Weniger bedeutend waren Besitzübergänge der Familien v. Dwergen (vorher Callenberg), vgl. "Erbgedinge" vom 24.09.1492, und v. Werpup (vorher v. Post) vgl. Urkunde vom 08. und 09.04.1574. Mit diesen Besitzübergängen sind ebenfalls Urkunden der genannten Familien an die Familie v. Kerßenbrock übergeben worden. Entsprechendes gilt auch für die außerlippischen Besitzungen. Für Helbra ist die Familie v. Bendorf, für Lügde die Familie v. Wrisberg zu nennen. Der Besitz der Familie v. Wrisberg ist infolge der Heirat des Gerlach v. Kerßenbrock mit Anna Mette v. Wrisberg (05.12.1637) an die Familie v. Kerßenbrock gekommen (vgl. Belehnung am 28.09.1652).
Einige der im Urkundenbestand enthaltenen jüngeren Abschriften sind aufgrund genealogischer oder besitzgeschichtlicher Nach-forschungen angefertigt worden.
II. Zur Geschichte des Urkundenbestandes
In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts hat die Familie v. Kerßenbrock damit begonnen, zur Sicherung der Urkundentexte Abschriften anzufertigen. Aus dieser Zeit stammt ein Teil der überlieferten Kopialbücher und Urkundenabschriften.
Die Urkunden selbst sind im 30jährigen Krieg nach Aerzen ausgelagert worden, wo ein Schwager des Philipp v. Kerßenbrock, nämlich Borries von Münchhausen, lebte. Man war der Auffassung, daß die Urkunden in Aerzen weniger gefährdet wären als in Barntrup und Wierborn. Leider hatte man sich jedoch geirrt, denn 1642 fielen sie einem Brand zum Opfer. Nur dem glücklichen Umstand, da die v. Kerßenbrock bereits um die Mitte des 16. Jahrhundert damit begonnen hatten, Abschriften anzufertigen, ist es zu verdanken, da der Wortlaut der meisten vernichteten Urkunden überliefert ist.
Kurzregesten weiterer Urkunden ergeben sich aus einem 1628 aufgestellten Verzeichnis der später in Aerzen verbrannten Urkunden (L 114 v. Kerßenbrock Nr. 12). Das Verzeichnis ist leider allerdings auch beschädigt, so daß einige Urkunden schwer zu bestimmen sind. Bei der an letzter Stelle auf Seite 20 des Verzeichnisses genannten und nur fragmentarisch lesbaren Urkunde dürfte es sich um eine im Möllenbecker Kopiar abschriftlich überlieferte handeln (vgl. Engel - Lathwesen, Urkundenbuch des Klosters Möllenbeck bei Rinteln Teil II, Rinteln 1967, Nr. 366 = Lippische Geschichtsquellen Sonderband 2).
Eine Bestandsaufnahme der Urkunden des Familienarchivs v. Kerßenbrock von Kiewning ist uns in seinem Findbuch des Familienarchivs von 1900 überliefert. Ein Vergleich mit dem jetzt vorhandenen Urkundenbestand zeigt, daß einige Urkunden, die nach dem Kiewningschen Verzeichnis noch im Original vorhanden waren, jetzt nur noch abschriftlich überliefert sind, wenn nicht sogar auch jede Abschrift fehlt. Es handelt sich um Urkunden vom 24. Oktober 1437, 7. Januar 1517, 6. November 1576 und 12. Oktober 1586 (in diesen Fällen sind Abschriften vorhanden) und um Urkunden von 1571 und 1600, sowie Lehnsurkunden von 1588, 1650, 1700, 1668, 1677, 1704, 1724, 1732, 1781, 1789 und 1779 (von diesen Urkunden fehlen auch Abschriften). Es wird auf das Kiewningsche Findbuch verwiesen, das nähere Angaben enthält.
Detmold, 21. Dezember 1977
gez. Stöwer
Literaturhinweis:
H. Stöwer, Die Familie von Kerßenbrock
Mit besonderer Berücksichtigung der lippischen Linien, in:
Lipp. Mitt. 27, 1958, S. 162-185
* Die nur in Abschrift vorhandenen Urkunden sind hier nicht verzeichnet, sondern nur im anlogen Findbuch L 4 C.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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