Werden. -Dr. iur. utr. Philipp Wilhelm Georg Schorn, essendischer Geheimer Rat, bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Hobirck im Kirchspiel Kettwig belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Martin Schmitz, Appellations-Kommissars, und Ludger Hellersberg, Landrentmeisters des Abts. - Or., Unterschrift